Ein pensionierter katholischer Priester aus dem Bistum St. Gallen hat in den Jahren 1987 bis 1996 einen minderjährigen Jungen sexuell missbraucht. Jahrzehnte später brach das Opfer sein Schweigen und meldete sich beim Bistum. Gegen den Täter wurde Anzeige erstattet.
Das Bistum informierte am Mittwoch über den Fall. Bischof Markus Büchel habe im April vom Fachgremium gegen sexuelle Übergriffe von den Verbrechen erfahren und umgehend Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet, hiess es. Dies, obwohl die Taten verjährt seien und nicht mehr gerichtlich verfolgt werden könnten.
Gleichzeitig informierte der Bischof den Vatikan, der ein kirchenrechtliches Verfahren eröffnete. Als Höchststrafe könnte Rom den fehlbaren Kirchenmann aus dem Priesterstand entlassen. Der 78-Jährige half noch regelmässig in der Region Goldach SG aus. Nun ist ihm jede seelsorgerliche Tätigkeit untersagt.
Das Opfer war zum Zeitpunkt der ersten Taten 13 Jahre alt. Der Priester habe die damaligen sexuellen Übergriffe gegen den heute 46-jährigen Mann zugegeben. Der Mann erhält eine Genugtuung von 20'000 Franken aus einem Fonds für verjährte Fälle dieser Art, wie Büchel der Nachrichtenagentur Keystone-SDA sagte.
Keine weiteren Opfer bekannt
Es hätten sich keine weiteren Opfer gemeldet, hiess es. Bis zum Zeitpunkt der Meldung durch das Fachgremium habe es keine Anzeichen für ein Fehlverhalten des Priesters gegeben. «Er bereut sein Handeln zutiefst.» Das Opfer werde über das Fachgremium betreut und weiter begleitet.
Der Bischof sei «tief betroffen über den Missbrauch durch einen Priester». Er habe das Opfer als Vertreter der Kirche um Verzeihung gebeten.
Für Bischof Markus Büchel zeigt die späte Aufarbeitung des Falls, «dass man heute in der Kirche viel offener ist und auf die Opfer zugegangen ist». Erfahrungsgemäss sei es für Betroffene sehr schwer, über das Erlebte zu sprechen. Dass der Mann nach so langer Zeit sein Schweigen brach, sei auch ein «Erfolg» des offeneren Umgangs mit dem Thema.
Fonds zahlt Genugtuung
Seit 2015 gebe es einen Fonds, der von den Schweizer Bistümern, den Ordensgemeinschaften und den Kantonalkirchen geäufnet werde. Daraus erhalte der 46-Jährige eine Genugtuung, sagte Büchel gegenüber Keystone-SDA. Der Fonds sei für solche verjährten Fälle da. Natürlich könne man «so eine Tat mit Geld nicht ungeschehen machen».
Im Bistum St. Gallen arbeitet seit 2002 ein Fachgremium gegen sexuelle Übergriffe, an welches sich Opfer wenden können. Zum Teil gebe es ein Jahr lang keine Meldungen, dann wieder bis zu 15, sagte die Präsidentin des Gremiums, Franziska Gschwend, auf Anfrage. Die Vorfälle lägen oft schon viele Jahre zurück.
An einen ähnlichen Fall wie den aktuellen, in dem Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft und in Rom erfolgten, könne sie sich nicht erinnern, sagte Gschwend. Den Anstoss zur Bildung des Fachgremiums hatte im Jahr 2002 der Fall eines Pfarrers aus Walenstadt SG gegeben, der wegen Sexualdelikten verurteilt wurde.
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