Störaktionen in Kirche und TanzhausSechs «Junge Tat»-Mitglieder erhalten Strafbefehle
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30.9.2024
Sechs Mitglieder der Gruppierung «Junge Tat» erhielten einen Strafbefehl wegen Störaktionen bei einer Dragqueen-Vorlesung und einem Pride-Gottesdienst. Sie wurden zu Bussen und Geldstrafen verurteilt.
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30.09.2024, 11:10
Lea Oetiker
Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen
Die Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl hat ihre Untersuchung gegen sechs Mitglieder der «Jungen Tat» abgeschlossen.
Grund für die Untersuchung: Sie hatten Störaktionen im Zürcher Tanzhaus und in der Kirche St.Peter und Pauli in Zürich durchgeführt.
Sie wurden mit Geldstrafen zwischen 100 und 180 Tagessätzen und zusätzlich mit Bussen bestraft.
Die Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl hat ihre Untersuchungen gegen sechs Mitglieder der rechtsextremen Gruppierung «Junge Tat» abgeschlossen. Die Ermittlungen förderten eine Reihe von Straftaten zutage, die sich über einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren erstreckten
Zwischen Februar 2022 und April 2024 konnte den Beschuldigten die Teilnahme an einer oder mehreren Taten nachgewiesen werden, wie die Staatsanwaltschaft Zürich in einer Mitteilung schreibt.
Dabei handelt es sich um die Störaktion vom 16. Oktober 2022 im Zürcher Tanzhaus anlässlich einer Vorlesestunde von Dragqueens für Kinder und die Störung des Pride-Gottesdienstes vom 19. Juni 2022 in der Kirche St. Peter und Paul in Zürich.
Je nachdem bei welchen Ereignissen die beschuldigten Personen mitgewirkt hatten, kamen verschiedene Straftatbestände zur Anwendung. Hierbei handelt es sich unter anderem um Rassendiskriminierung, Störung der Glaubens- und Kultusfreiheit, Landfriedensbruch, Vergehen gegen das Sprengstoffgesetz, Nötigung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch sowie Abhören und Aufnehmen fremder Gespräche.
Es wurden Geldstrafen zwischen 100 und 180 Tagessätzen und zusätzlich Bussen verhängt. Diese Strafbefehle sind noch nicht rechtskräftig. Bei zwei weiteren Exponenten der Gruppierung «Junge Tat» sind die Strafuntersuchungen noch nicht abgeschlossen. Es gilt die Unschuldsvermutung bis zu einem rechtskräftigen Verfahrensabschluss.