Freund im Drogenrausch erschlagen Bundesgericht bestätigt Strafe gegen Zürcher Galeristen

sda, dmu

22.12.2023

Die Strafe gegen einen 38-jährigen Mann, der im Drogenrausch seinen Freund getötet hat, ist vom Bundesgericht bestätigt worden.
Die Strafe gegen einen 38-jährigen Mann, der im Drogenrausch seinen Freund getötet hat, ist vom Bundesgericht bestätigt worden.
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Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines Mannes wegen vorsätzlicher Tötung bestätigt. Der 38-Jährige hatte 2014 in seinem Elternhaus in Küsnacht ZH im Drogenrausch einen Freund erschlagen.

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  • Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines Mannes wegen vorsätzlicher Tötung durch das Zürcher Obergericht bestätigt.
  • Im Dezember 2014 hatte der 38-Jährige in seinem Elternhaus in Küsnacht ZH im Drogenrausch einen Freund erschlagen.
  • Der Mann ist auch bereits wegen Sexualdelikten verurteilt worden: Er habe seine damalige Freundin im Oktober 2014 vergewaltigt und sexuell genötigt. Auch gegen diese Verurteilung wehrte sich der Beschuldigte zuletzt erfolglos vor dem Bundesgericht.

Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines Mannes wegen vorsätzlicher Tötung durch das Zürcher Obergericht bestätigt. Im Jahr 2014 hatte der 38-Jährige in seinem Elternhaus in Küsnacht ZH im Drogenrausch einen Freund erschlagen.

Die Tat ereignete sich Ende Dezember 2014. Der mit Kokain und Ketamin berauschte Mann schlug seinem Freund einen schweren Kerzenständer über den Kopf und rammte ihm eine Kerze in den Hals. Knapp neun Jahre nach der Tat liegt mit dem am Freitag publizierten Entscheid des Bundesgerichts nun ein endgültiges Urteil vor.

Auch wegen Sexualdelikten verurteilt

Das Bundesgericht wies die Beschwerden des Beschuldigten sowie der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Zürcher Obergerichts vom 31. Mai 2022 ab. Das Obergericht verurteilte den aus Deutschland stammenden Mann, der aus einer Galeristenfamilie stammt und selber Inhaber einer Galerie war, zu einer Freiheitsstrafe von 12 Jahren, die zugunsten einer stationären Massnahme zur Suchtbehandlung aufgeschoben wurde.

Es verurteilte ihn nicht nur wegen vorsätzlicher Tötung, sondern auch wegen Vergewaltigung und mehrfacher sexueller Nötigung seiner damaligen Freundin im Oktober 2014 in einem Londoner Hotel. Gegen die Verurteilung wegen Vergewaltigung wehrte sich der Mann zuletzt erfolglos vor dem Bundesgericht.

Staatsanwaltschaft forderte höhere Strafe

Die Staatsanwaltschaft hingegen forderte für die Sexualdelikte einen Schuldspruch wegen qualifizierter Vergewaltigung sowie mehrfacher, teilweise qualifizierter Nötigung. Zudem beantragte die Staatsanwaltschaft ein höheres Strafmass, nämlich 16 statt 12 Jahre Freiheitsstrafe.

Das Bezirksgericht Meilen verurteilte den Beschuldigten Ende Juni 2017 zu einer Freiheitsstrafe von 12,5 Jahren. Das Obergericht kassierte dieses Urteil jedoch. Es attestierte dem Mann aufgrund des Drogenkonsums selbstverschuldete Unzurechnungsfähigkeit und reduzierte die Strafe auf 3 Jahre. Das Bundesgericht wies dieses Urteil jedoch zurück, das Zürcher Obergericht musste den Fall noch einmal aufgreifen.