Überwachung von Sozialhilfebezügern Streit um Qualifikation für Sozialdetektive – was sagen Sie?

tjb

18.4.2019

Sozialdetektive sollen helfen, Missbrauchsfälle in der Sozialversicherung aufzudecken. 
Sozialdetektive sollen helfen, Missbrauchsfälle in der Sozialversicherung aufzudecken. 
Symbolbild: Keystone/Ennio Leanza

Der Bundesrat will Sozialdetektive in einem Register erfassen, zudem will er hohe Anforderung an ihre Qualifikation stellen. Bei den Bürgerlichen stösst Innenminister Alain Berset damit auf Widerstand.

Ende letzten Jahres hat die Schweiz an der Urne Ja gesagt zu Sozialdetektiven. Damit wurden die gesetzlichen Grundlagen für die Überwachung von Sozialhilfebezügern geregelt. Wie das genau vor sich gehen wird, muss aber der Bundesrat in der Verordnung zum Gesetz festlegen.

Der Vorschlag des Departements von Innenminister Alain Berset (SP) stösst nun aber auf Widerstand von bürgerlicher Seite, wie der «Tages-Anzeiger» berichtet. Denn die Landesregierung sehe vor, dass sich Sozialdetektive registrieren lassen müssen, sagt Thomas de Courten (SVP), Präsident der nationalrätlichen Gesundheitskommission, der Zeitung.

Die Bürgerlichen befürchten, dass die Namen aus dem Register in die Öffentlichkeit gelangen und die Sozialdetektive darum bei ihrer Arbeit behindert werden könnten. Die Linke hält dagegen, dass die an sich unbestrittene Zulassungspflicht für Sozialdetektive nicht ohne Register umgesetzt werden könne.

Uneinigkeit besteht auch darüber, was für eine Qualifikation Detektive mitbringen müssen, die direkt bei einer Sozialversicherung angestellt sind. Der Bundesrat sehe vor, dass alle Sozialdetektive eine Polizeiausbildung oder eine gleichwertige Schulung zur Observation haben müssen. Die Mehrheit der Kommission will diese Hürde dagegen nur für die externen Detektive, nicht aber für die direkt angestellten.



Die Konsultationen über die Verordnung zu den Sozialdetektiven gehen nun weiter. Letztlich liegt die Entscheidungshoheit in der Sache aber bei der Landesregierung.

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