Postauto-SkandalSBB und BLS müssen 60 Millionen zurückzahlen
om, sda
9.4.2021 - 09:08
Die Bereinigung der Affäre um die zu viel bezahlten Subventionen im öffentlichen Verkehr kommt voran. Bund und Kantone haben rund 60 Millionen Franken zurückerhalten. Wo kriminelle Absichten vermutet werden, klären die Strafverfolgungsbehörden die Sachverhalte ab.
Keystone-SDA, om, sda
09.04.2021, 09:08
09.04.2021, 09:17
SDA
Im Gefolge der Postauto-Affäre mit den zu Unrecht bezogenen Abgeltungen im Regionalverkehr passte das Bundesamt für Verkehr (BAV) sein Aufsichtssystem an, wie es am Freitag mitteilte. Im Nachgang zu der Affäre tauchten weitere Fälle auf.
Wie das BAV am Freitag festhielt, schloss es in den zwei Fällen von BLS und SBB Rückzahlungsvereinbarungen ab. Die BLS mit ihrer Tochter Busland zahlt dabei dem Bund und den Kantonen Bern, Neuenburg, Freiburg, Luzern, Solothurn und Wallis 49 Millionen Franken zurück.
Die BLS hatte zwischen 2012 und 2018 im Regional- und Ortsverkehr Halbtax-Erlöse aus dem «Libero»-Tarifverbund nicht in die Abgeltungsgesuche eingerechnet und so zu hohe Subventionen erhalten. Im Betrag inbegriffen sind die Zinsen, welche bei schuldhaftem Verhalten gemäss Subventionsgesetz fällig werden.
Strafanzeige gegen BLS
Eine Untersuchung des Wirtschaftsprüfungsunternehmen PWC kam im Herbst zum Schluss, dass die Halbtax-Einnahmen aus dem «Libero»-Verbund wohl bewusst nicht offengelegt wurden. Das BAV reichte deshalb im November Strafanzeige bei der Berner Staatsanwaltschaft ein.
Diese erklärte sich aber für nicht zuständig. Diesen Entscheid zog das BAV ans Bundesverwaltungsgericht weiter. Zudem erwartet die Aufsichtsbehörde vom BLS-Verwaltungsrat einen Neuanfang mit anderer Betriebskultur.
In Arbeit ist eine Vereinbarung mit Busland für eine Rückzahlung von 1,4 Millionen Franken wegen überhöhter Subventionen aufgrund eines Zinskostenmodells. Zudem arbeitet das BAV an einem Abkommen mit der BLS wegen kleinerer Unregelmässigkeiten im Umfang von weniger als einer Million Franken.
Rechnungsfehler bei den SBB
Mit den SBB einigte sich das BAV auf eine Rückzahlung von 8,8 Millionen Franken. Neben dem Bund erhalten die Kanton Aargau, Bern, Basel-Landschaft, Glarus, Graubünden, Luzern, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich Geld.
Die SBB hatten 2012 bis 2019 die Aufteilung der Einnahmen aus dem eigenwirtschaftlichen Fernverkehr und dem subventionierten Regionalverkehr falsch berechnet. Dabei ging es um den Tarifverbund «Z-Pass». Die SBB entdeckten den Fehler selbst und informierten das BAV. Das Geld ist bereits zurückbezahlt. Die SBB arbeiten an Vereinfachungen.
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