Altersvorsorge Teure AHV-Rettung: Mehrwertsteuer steigt um bis zu 2 Prozent

SDA

2.3.2018 - 18:17

Die Rettung der AHV wird teuer. Der Bundesrat hat am Freitag die Eckwerte für eine neue Reform festgelegt. Das Frauenrentenalter will er auf 65 Jahre erhöhen. Die Mehrwertsteuer könnte um bis zu 2 Prozent steigen.

1,7 Prozent sind nötig, um die Folgen der demografischen Entwicklung auszugleichen. Damit ist die Alterung der Bevölkerung gemeint. Zudem kommen bald die geburtenstarken Nachkriegs-Generationen ins Rentenalter. Ziel des Bundesrats ist es, die AHV bis 2033 zu stabilisieren. In dem Jahr würde eine Mehrwertsteuer-Erhöhung im geplanten Umfang über 6 Milliarden Franken einbringen.

Das ist ein deutlich grösserer Zustupf für die AHV als in der im Herbst gescheiterten Reform vorgesehen war. Damals ging es um zusätzliche 0,6 Mehrwertsteuer-Prozente. "Es war immer klar, dass die nächste Reform teurer wird", sagte Sozialminister Alain Berset vor den Bundeshausmedien.

Ausgleich für Frauen

Es könnte sogar noch teurer werden. Der Bundesrat plant nämlich einen Ausgleich für die schrittweise Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre. Berset muss nun drei Varianten ausarbeiten. Diese sollen ein Volumen von 400 Millionen Franken, 800 Millionen Franken oder 1,1 Milliarden Franken haben.

Zur Diskussion stehen laut Berset Massnahmen, die den Frauen erlauben würden, mit tieferen Einbussen frühzeitig in Rente zu gehen. Ebenfalls geprüft werden Massnahmen für Frauen mit tiefen Einkommen und langer Beitragsdauer. Nicht weiterverfolgen will der Bundesrat eine Erhöhung der Frauenrenten. Auch mit der Lohngleichheit will er keinen Zusammenhang herstellen.

Die Finanzierung der Ausgleichs ist noch nicht geklärt. Nach Angaben von Berset würde die teuerste Variante 0,13 Lohnprozente kosten. Wenn diese über eine Mehrwertsteuererhöhung finanziert wird, kommen 0,3 MWST-Prozente dazu. Mit der Erhöhung zum Ausgleich der demografischen Entwicklung würde die Mehrwertsteuer damit um bis zu 2 Prozent steigen.

Rentenalter 67 kein Thema

Über die Ausgleichsmassnahmen und die Finanzierung will der Bundesrat im Rahmen der Vernehmlassungsvorlage entscheiden. Diese soll noch vor der Sommerpause vorliegen. Darin sind weitere Massnahmen vorgesehen.

So sollen die Renten flexibel zwischen 62 und 70 Jahren bezogen werden können. Die Weiterarbeit nach 65 soll mit Anreizen gefördert werden: Kleinere Einkommen bis 1400 Franken sind weiterhin nicht beitragspflichtig. Mit Beiträgen nach 65 können jedoch die AHV-Rente verbessert und Beitragslücken geschlossen werden.

Eine Erhöhung des Rentenalters über 65 Jahre hinaus war für den Bundesrat kein Thema. Ziel sei es, das reale Rentenalter zu erhöhen, sagte Berset. Zuerst müssten die Bedingungen geschaffen werden, um die Leute im Arbeitsmarkt zu halten. Daher konzentriere sich der Bundesrat auf die Angleichung des Rentenalters.

Ebenfalls nicht behandelt hat der Bundesrat eine Reform der obligatorischen beruflichen Vorsorge. Diese will er in einer separaten Vorlage weiterverfolgen. Er spielt dabei den Ball den Sozialpartnern zu. Diese hätten sich bereit erklärt, gemeinsam nach Lösungen zu suchen.

"Die zweite Säule wird an die Sozialpartner übergeben mit der Bitte, eine Lösung zu suchen", sagte Berset. Der Zeitplan einer Reform hänge von den Fortschritten dieser Gespräche ab.

2021 in Kraft

Der Zeitplan für die AHV ist ehrgeiziger: Der Bundesrat will noch vor Ende Jahr eine Botschaft ans Parlament verabschieden. Eine Reform soll 2021 in Kraft treten können. Je länger man warte, umso teurer werde es, sagte Berset.

Die Reform der Altersvorsorge ist im letzten Herbst an der Urne gescheitert. Die damalige Vorlage sollte AHV und obligatorische berufliche Vorsorge gleichzeitig ins Lot bringen. Vorgesehen war eine Mehrwertsteuer-Erhöhung um 0,6 Prozent, Frauenrentenalter 65 und eine Senkung des Umwandlungssatzes in der zweiten Säule von 6,8 auf 6 Prozent. Als Ausgleich war unter anderem ein Zuschlag auf die AHV-Renten von 70 Franken vorgesehen.

Damals hatte der Bundesrat zunächst die Erhöhung der Mehrwertsteuer um 2 Prozent vorgeschlagen. Nach der Vernehmlassung ging er auf 1,5 Prozent hinunter. Mehrheitsfähig waren in den Räten aber lediglich 0,6 Prozent.

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