Asyl Thun stoppt Ausschaffungshaft für Kinder

SDA

18.7.2018 - 21:09

Bietet keine Zellen für Mütter mit minderjährigen Kindern mehr an: das Regionalgefängnis Thun. (Archivbild)
Bietet keine Zellen für Mütter mit minderjährigen Kindern mehr an: das Regionalgefängnis Thun. (Archivbild)
Source: KEYSTONE/PETER SCHNEIDER

Minderjährige unter 15 Jahren mit abgewiesenem Asylgesuch werden in Thun nicht mehr in Ausschaffungshaft genommen. Das Regionalgefängnis hat das Projekt nach Kritik aus dem Nationalrat gestoppt.

Er habe die Ausschaffungshaft für Mütter mit Kindern unter 15 Jahren gestoppt, sagte Gefängnisdirektor Ulrich Kräuchi am Mittwochabend in der Sendung "10vor10" von Fernsehen SRF.

Damit reagiert Kräuchi auf Kritik der Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Nationalrats. Sie hatte Ende Juni grosse kantonale Unterschiede bei der Ausschaffungshaft angeprangert. Besonders der Kanton Bern geriet ins Visier für seine Praxis, Kinder im Familienverbund zu inhaftieren.

Er sei "sofort hellhörig geworden", als er die Kritik vernommen habe, sagte Kräuchi in der Sendung. Und er habe sich gefragt, ob er etwas Illegales tue. Deshalb habe er das Projekt gestoppt, bis die rechtliche Lage geklärt sei.

Er habe die Amtsleitung darüber informiert, dass er nicht mehr bereit sei, Zimmer für Mütter und Kinder anzubieten. Kräuchi geht davon aus, dass das Regionalgefängnis Thun diese Form der Haft nicht mehr anbieten wird.

Kantone erfassen lückenhaft

Laut Gesetz ist die Inhaftierung von Kindern unter 15 Jahren verboten. Trotzdem kommt es in einigen Kantonen dazu. Genaue Angaben fehlen allerdings, weil die Kantone diese Fälle nicht oder nicht einheitlich registrieren.

Die GPK fordert den Bundesrat auf, dafür zu sorgen, dass Minderjährige unter 15 Jahren nicht inhaftiert werden. Für den Vollzug der Wegweisung von Familien seien alternative Möglichkeiten zu prüfen.

Landesweit kommt im Durchschnitt etwa jede fünfte Person mit einem negativen Asylentscheid in Administrativhaft. Die Unterschiede zwischen den Kantonen sind aber gross. Die Asylsuchenden hätten keinen Einfluss darauf, welchem Kanton sie zugeteilt würden, schreibt die GPK in ihrem Bericht. Die Zuteilung habe aber für sie erhebliche Konsequenzen. Im Kanton Genf liegt die Haftquote bei 11 Prozent, im Kanton Obwalden bei 46 Prozent.

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