Junge Katzen ausgesetzt Tierrettungsdienst erstattet Anzeige

sda/phi

12.7.2021

In dieser Kartonschachtel mit der Aufschrift «Hilf uns» wurden die Katzen ausgesetzt.
In dieser Kartonschachtel mit der Aufschrift «Hilf uns» wurden die Katzen ausgesetzt.
Bild: Tierrettungsdienst

Der oder die Täterin hat es sich leicht gemacht – und eine Mutter mit ihren drei Jungen direkt beim Tierrettungsdienst in Winkel platziert. Weil zwei Katzen gestorben sind, erstattet der nun Anzeige gegen Unbekannt.

sda/phi

Vergangene Woche haben Unbekannte vor dem Gebäude des Tierrettungsdienstes in Winkel eine Katzenmutter mit Jungtieren ausgesetzt. Zwei der Kätzchen waren in so schlechtem Zustand, dass sie eingeschläfert werden mussten. Die Stiftung erstattete Anzeige.

Eine Mitarbeiterin der Stiftung Tierrettungsdienst entdeckte am vergangenen Donnerstag vor dem Stiftungsgebäude eine Kartonschachtel mit der Aufschrift «Hilf uns». Durch eine Öffnung im Karton erkannte sie eine Katzenmutter mit ihren drei Jungtieren.

Die Stiftung erstattete umgehend Anzeige gegen Unbekannt bei der Polizei, wie der Tierrettungsdienst am Montag mitteilte. Zwei der drei jungen Kätzchen waren wegen Katzenschnupfens in so schlechtem Zustand, dass sie vom Tierarzt eingeschläfert werden mussten.

Eine der drei jungen Katzen. Zwei von ihnen mussten eingeschläfert werden, weil sie in verwahrlostem Zustand waren.
Eine der drei jungen Katzen. Zwei von ihnen mussten eingeschläfert werden, weil sie in verwahrlostem Zustand waren.
Bild: Tierrettungsdienst

Ihre Augen hätten operiert werden müssen, was in diesem Alter und in dem schlechten Zustand allerdings nicht möglich war. Die Mutter und das verbleibende Jungtier werden nun im Tierheim versorgt.

«Es gibt keinen Grund, der das Aussetzen von Tieren rechtfertigt», schreibt die Stiftung Tierrettungsdienst. Es komme aber immer wieder vor, dass Tiere kurzerhand «entsorgt» würden, entweder aus plötzlich fehlendem Interesse oder wegen unerwünschten Nachwuchses.

Wer ein Tier aussetzt, muss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe rechnen.