Mordprozess Tochter soll Tötung ihrer eigenen Mutter in Auftrag gegeben haben 

Von Jennifer Furer

10.3.2020

Der Prozess findet am Bezirksgericht Meilen statt
Der Prozess findet am Bezirksgericht Meilen statt
Bild: Keystone

Eine Seniorin wurde in ihrer Villa in Küsnacht ZH getötet. Hinter dem Verbrechen sollen drei Leute stehen – unter anderem die Tochter. Die Anklageschrift bringt neue Details zur Tat ans Licht.

300'000 Franken soll eine Frau bezahlt haben, damit ihr damaliger Freund und ein Komplize ihre Mutter umbringen. Das Motiv: Geld. So legt es die Anklage dar. Die Frau soll beim Tod der rund 70-jährigen Ärztin mit einem Erbe von mehreren Millionen Franken gerechnet haben. Nun müssen sich die Drei vor dem Bezirksgericht Meilen verantworten.

Die Beschuldigte soll den Männern einen Schlüssel zur Villa ihrer Mutter gegeben oder sie zumindest informiert haben, wo sich ein solcher befinden könnte. Der Freund soll sich am 20. August 2016 am Flughafen Zürich ein Auto gemietet und – obwohl er über keinen Führerausweis verfügt – zur Villa der Ärztin in Küsnacht gefahren sein, so die Anklage.

Auf dem Weg dorthin soll er seinen Komplizen abgeholt haben, der sich laut Anklage bereit erklärt habe, gegen Geld bei der Tat mitzuwirken. Am Tatort angekommen, sollen die beiden Männer die Villa nach Wertgegenständen, Geld und Kreditkarten durchsucht haben. Dann, so die Staatsanwaltschaft, sollen sie die Ärztin in ihrem Bett getötet haben.

30'000 Franken abgehoben

In der Anklageschrift steht, dass sie dem Opfer Klarsichtfolie oder das Kissen auf den Mund und die Nase gedrückt haben sollen. «So, dass das Opfer bis zum qualvoll eingetretenen Tod durch Ersticken nicht mehr atmen konnte.»

Anstatt die  Villa zu verlassen sollen die beiden Männer weiter nach Wertgegenständen gesucht haben. Erst nachdem sie Portemonnaie, Smartphone und eine Uhr des Opfers eingesteckt hätten, hätten die Männer den Tatort verlassen.

Mit den Kreditkarten des Opfers soll der damalige Freund der Tochter für 1'600 Franken Kleider gekauft haben, so die Anklage weiter. Zudem soll er 14 Mal Bargeld bezogen haben und so rund 30'000 Franken erhalten haben.

Welches Strafmass die Staatsanwaltschaft für die drei Beschuldigten fordert, wird an der Verhandlung vor dem Bezirksgericht Meilen bekannt gegeben. Diese beginnt am 23. März und soll eine Woche dauern. Die Öffentlichkeit ist vom Prozess ausgeschlossen, Medienschaffende dürfen daran teilnehmen. 

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