Ein 32-jähriger Schweizer zog vor drei Jahren in ein Einfamilienhaus im Bezirk Bülach ZH und sorgte schnell durch auffälliges und aggressives Verhalten für Unruhe in der Nachbarschaft.
Von Anfang an zeigte er eine zunehmende Verwahrlosung, isolierte sich und schreckte seine Mitbewohner durch lautes Herumschreien und Schläge gegen Wände ab, was zu mehreren Polizeieinsätzen führte, wie der «Zürcher Unterländer» berichtet.
Besonders alarmierend war ein Vorfall, bei dem er die Eltern eines Nachbarn wegen angeblich zu lauten Rasenmähens in einem Brief mit dem Tod bedrohte. Die Lage verschärfte sich weiter, als er im Januar 2023 vor einer Coop-Filiale eine Frau massiv beleidigte und zwei Mal mit einem Einkaufskorb nach ihr warf.
Staatsanwaltschaft liess Mann verhaften
Die Nachbarn gerieten laut einem mittlerweile rechtsgültigen Strafbefehl, der dem «Landboten» vorliegt, endgültig in Angst, als der Mann ab Juni 2023 begann, auf seinem YouTube-Kanal Videos hochzuladen. In diesen Aufnahmen zeigte er sich maskiert in seinem Keller, wie er mit obszönen Schimpfwörtern um sich warf und mit einem Metzgermesser auf Plüschtiere einstach. In seinen Videos richtete er auch konkrete Drohungen gegen seine Nachbarn und deutete an, sie mit einem Benzinkanister übergiessen und anzünden zu wollen.
Die Staatsanwaltschaft reagierte schliesslich auf die anhaltenden Bedrohungen und liess den Mann im April 2023 verhaften. Er wurde wegen «Schreckung der Bevölkerung» zu einer Geldstrafe von 3600 Franken, verteilt auf 120 Tagessätze, verurteilt. Die Probezeit beträgt drei Jahre. Während dieser Zeit muss er sich einer psychiatrisch-psychotherapeutischen Behandlung unterziehen.
«Filmanalysen» als Begründung
Zusätzlich wurde er zur Zahlung der Verfahrenskosten verpflichtet, und verschiedene beschlagnahmte Gegenstände, darunter maskierte Puppen und Werkzeuge, sollen vernichtet werden.
Trotz der Verurteilung sieht sich der Mann als Künstler und behauptet, dass eine Verschwörung zwischen der Polizei und der Staatsanwaltschaft zu seiner Bestrafung geführt habe. Die Videos mit den Puppen seien «Filmanalysen» gewesen. Sein YouTube-Kanal ist weiterhin aktiv, allerdings ist nur noch ein Video verfügbar, in dem er ein «Comeback» für das Jahr 2027 ankündigt – das Jahr, in dem seine Bewährungsfrist abläuft.