Zivilstandsämter Bund gibt Fehlgeborenen mehr Würde

SDA

31.10.2018 - 10:59

Auch ein Kind, das vor der 22. Schwangerschaftwoche tot geboren wird, soll auf Wunsch der Eltern ein Dokument vom Zivilstandsamt erhalten. Der Bundesrat will so die Trauerarbeit der betroffenen Eltern unterstützen.
Auch ein Kind, das vor der 22. Schwangerschaftwoche tot geboren wird, soll auf Wunsch der Eltern ein Dokument vom Zivilstandsamt erhalten. Der Bundesrat will so die Trauerarbeit der betroffenen Eltern unterstützen.
Source: KEYSTONE/FABRICE COFFRINI

Erleidet eine Mutter eine Fehlgeburt, hat das verlorene Kind offiziell nie existiert. Das will der Bund nun mit einem eigens geschaffenen Dokument ändern – und so den Eltern in der schwierigen Zeit besser beistehen.

Ab 2019 können Eltern von Fehlgeborenen auf Wunsch ein Dokument einfordern. Der Bundesrat will so betroffenen Eltern die Trauerarbeit erleichtern. Er hat die entsprechende Revision der Zivilstandsverordnung auf den 1. Januar 2019 in Kraft gesetzt.

Formalitäten werden erleichtert

Fehlgeborene werden aber im Gegensatz zu Totgeborenen nicht im Personenstandsregister eingetragen, wie der Bundesrat am Mittwoch mitteilte. Die Mehrheit der Kantone und Kreise aus dem Zivilstandswesen hatten einen solchen Eintrag in der Vernehmlassung als «systemfremd» kritisiert und eine einfachere Lösung gefordert.

Die neue Regelung berücksichtige diese Einwände ebenso wie das Anliegen, die Trauerarbeit der Eltern zu unterstützen und die Formalitäten rund um die Bestattung zu erleichtern. Als Fehlgeburt gilt ein Kind, das weniger als 500 Gramm schwer ist und vor der 22. Schwangerschaftswoche tot geboren wird.

Personanstandsregister wird Bundessache

Zudem übernimmt der Bund ab Anfang 2019 die alleinige Verantwortung für den Betrieb und die Entwicklung des elektronischen Personenstandregisters Infostar. Die Zivilstandsverordnung wurde vom Bundesrat entsprechend angepasst. Die Zuständigkeiten von Bund und Kantonen werden neu geregelt.

Der Bund wird das Informationssystem entwickeln und betreiben, die Kantone aber in die Entwicklung einbeziehen und bei dessen Anwendung unterstützen. Die Betriebs- und Entwicklungskosten übernimmt der Bund. Die Kantone müssen für die Anwendung des Systems jährlich eine Gebühr von 600'000 Franken entrichten.

Im Gegenzug wird eine Kommission geschaffen, in der die Kantone ihre Anliegen im Bezug auf die Entwicklung des System einbringen können. Die stärkere Zentralisierung des Systems war im Eidgenössischen Parlament auf einhellige Zustimmung gestossen. Die Verwaltungsabläufe für die Bürgerinnen und Bürger sollen sich damit vereinfachen und kostengünstiger werden.

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