Juri Garawski hat von 1999 bis 2023 für eine Spezialeinheit des Belarus-Diktators Alexander Lukaschenko gearbeitet. Nach seiner Flucht in die Schweiz 2018 packte er aus – und kommt nun deswegen vor Gericht.
Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen
- Am 19. September steht in St. Gallen Juri Garawski vor Gericht.
- Der Weissrusse soll 1999 für das Verschwinden von drei Oppositionellen in Minsk verantwortlich sein, die ermordet wurden.
- Weil die Schweiz 2015 eine entsprechende UNO-Regel gutgeheissen und eine NGO Garawski angezeigt hat, findet der Prozess hier statt.
Ein Mitglied der Todesschwadron vom belarussischen Machthaber Alexander Lukaschenko wird im September vor dem Kreisgericht Rorschach SG stehen. Der Angeklagte hatte bereits bei seinem Asylantrag in der Schweiz ein Geständnis abgelegt, wie die «Neue Zürcher Zeitung» schrieb. Erstmals kommt dabei hierzulande das neue Gesetz zum Ausschalten im Auftrag diktatorischer Regime zum Zug.
Demnach war Juri Garawski an Morden von Gegnern von Belarus' Machthaber Alexander Lukaschenko beteiligt. Nach seinen Aussagen habe er nie einen Gegner erschossen, schrieb zudem Tamedia. Er lebt als vorläufig Aufgenommener im Kanton St. Gallen. Daher wird die Verhandlung in der Schweiz geführt.
Der 45-Jährige soll in Minsk drei Regimekritiker beseitigt haben. Am 7. Mai 1999 wird der Oppositionelle Juri Sacharenko sein Opfer: Zusammen mit drei weiteren Mitgliedern der Einheit 3214 des Innenministeriums wird der Regimekritiker entführt. «Tun Sie es so, dass ich keinen Schmerz verspüre», bettelt er auf seiner letzten Autofahrt.
Mit einer Makarow 6P9 mit zweiteiligem Schalldämpfer wird Sacharenko hingerichtet. Für den Mord erhalten die vier Agenten je 500 Dollar in bar. «Danach konnte ich drei Tage lang nicht mehr essen, nichts mehr machen», erzählt Garawski der NZZ. «Ich war wie eine leere Hülle.» Auch an der Ermordung des Politikers Wiktor Gontschar und des Geschäftsmannes Anatoli Krasowski beteiligt sich Garawaski.
Der Europarat ernennt Christos Pourgourides zum Sonderermittler, der 2004 das Verschwinden der Regimekritiker untersuchen soll. Doch es soll noch viele Jahre dauern, bis Licht ins Dunkel kommt, als Garawski im Herbst 2018 in die Schweiz flieht. Hier erleichtert er am 7. Januar 2019 gegenüber Beamten des Staatssekretariats für Migration in Zürich sein Gewissen.
Anfangs wollen ihm die Beamten kaum glauben und die Schweiz kann auch nur deshalb tätig werden, weil sie 2015 das UNO-Übereinkommen zum Schutz von Personen vor dem Verschwindenlassen gutheisst. Die Organisation NGO Trial International stellt Strafanzeige gegen Garawski: Wegen des grossen Medieninteresses verlegt sich das Kreisgericht Rorschach ins Kantonsgericht St. Gallen.
Die St. Galler Staatsanwaltschaft fordert drei Jahre Haft für «mehrfaches Verschwindenlassen», davon ein Jahr unbedingt. Sollten die Beweise für eine Verurteilung nicht ausreichen, wird eine Strafe wegen Irreführung der Rechtspflege angestrebt.