Fragwürdige Arbeitsweise Testzentrum teilt sensible Daten in Whatsapp-Gruppe

Von Stefan Michel

15.10.2021

Zum Abstrich ins Festzelt: Aus einzelnen Testzentren werden dubiose Praktiken gemeldet. (Symbolbild)
Zum Abstrich ins Festzelt: Aus einzelnen Testzentren werden dubiose Praktiken gemeldet. (Symbolbild)
Keystone/Urs Flüeler

Wegen der Ausweitung der Zertifikatspflicht steigt die Nachfrage nach Schnelltests. Der Abstrich ist zum Geschäft geworden – doch einzelne Betreiber nehmen es mit dem Datenschutz offenbar nicht allzu genau.

Von Stefan Michel

Gesundheitspersonal ist in Zeiten der Pandemie noch knapper als sonst. In kurzfristig aufgebauten Testzentren arbeiten daher nicht nur medizinische Fachpersonen. Zwei ehemalige Mitarbeitende eines Zürcher Testzentrums haben blue News von chaotischen Situationen erzählt.

Auch einige der eilig aufgestellten Teststellen machen den Anschein einer Behelfslösung: Ein Partyzelt, ein Tisch, Hinweise an die Kundschaft hängen als Ausdruck oder sogar von Hand geschrieben an der Zeltwand.

Solange sauber getestet wird, muss dies kein Problem sein. Eine ehemalige Mitarbeiterin eines Testzentrums erzählte nun aber dem Newsportal «Watson», dass sensible Daten auf abenteuerlichen Wegen weitergeleitet wurden. Von Hand ausgefüllte Formulare und Ausweise seien mit privaten Smartphones fotografiert und in WhatsApp-Gruppenchats geteilt worden. 20 bis 30 Mitarbeitende seien Teil dieser Gruppen gewesen, berichtet die anonyme Mitarbeiterin.

Persönliche Daten wie Name, Adresse, Geburtsdatum, dazu der aktuelle Status bezüglich Covid-19: Das sind sensible Informationen. Diese über WhatsApp-Chats mit anderen zu teilen, ist weit entfernt von den Datenschutz-Regeln, die sonst im Gesundheitswesen gelten.

Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte EDÖB hält die Weitergabe auf diesem Weg grundsätzlich für problematisch. Er weist darauf hin, dass die Testzentren verpflichtet wären, ihre Klienten darüber zu informieren. Während der Tätigkeit der zitierten Ex-Mitarbeiterin sei dies nicht gemacht worden.

Wo sich das fehlbare Testzentrum befindet, geht aus dem Bericht nicht hervor. Betrieben werden die Testcenter aber von der Dr. Stoffel Apotheke. Deren Inhaber gab «Watson» an, von diesen Prozessen nichts gewusst zu haben und diese unverzüglich verbessern zu wollen.

Gültiges Zertifikat trotz positivem Test

Die Informantin führt weitere Missstände an, die so weit gingen, dass einzelne Personen mit einem positiven Test zumindest kurzfristig zu einem Zertifikat kamen. Bei solchen Fehlleistungen stellt sich die Frage, welche Auflagen zu erfüllen hat, wer ein Schnelltest-Center betreiben will.

Die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich hat die Vorgaben in einem Merkblatt aufgelistet. Wie Mediensprecher Patrick Borer blue News sagt, basieren diese auf den bundesrechtlichen und kantonalen Erlassen.

Ein Testzentrum betreiben dürfen dem Merkblatt zufolge nur Ärzt*innen, Apotheker oder Laborleiter*innen mit einer kantonalen Berufsausübungsbewilligung. Diese sind verantwortlich für die korrekte Durchführung der Tests sowie die Einhaltung des Datenschutzes.



Die Abstriche müssen aber nicht zwingend von einer Fachperson vorgenommen werden. Borer stellt klar: «Ein Testcenter ist gewissermassen eine Aussenstelle der Praxis, der Apotheke oder des Labors und es gelten die gleichen Regeln. Die für das Testzentrum verantwortliche Fachperson steht mit ihrem Namen dafür ein, dass die Regeln eingehalten werden.»

Der Kanton Bern führt am kommenden Montag Auflagen und eine Meldepflicht für Testzentren ein. Erst dann wird es möglich sein, unseriös arbeitende Zentren zu schliessen. In anderen Kantonen wurde gemäss «Watson»-Recherchen einer Handvoll Teststationen der Weiterbetrieb verboten. Gemäss der Zürcher Kantonsärztin Christiane Meier sei es aber schwierig, von allen spontan öffnenden Testzentren überhaupt zu erfahren.