Upskirting Unter den Rock filmen – wie die rechtliche Situation in der Schweiz ist

Von Anna Kappeler

27.6.2019

Ein Mädchen kühlt sich in einem Brunnen ab. (Archivbild)
Ein Mädchen kühlt sich in einem Brunnen ab. (Archivbild)
Bild: Keystone/Thomas Kienzle

Mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe wird das Phänomen Upskirting in der Schweiz gebüsst. Das unter den Rock filmen gilt hierzulande als Vergehen – allerdings müssen Betroffene selber einen Strafantrag bei der Polizei stellen.

Gerade angesichts der steigenden Temperaturen gewinnt das Phänomen Upskirting vermehrt an Aufmerksamkeit. Damit ist der Vorgang gemeint, jemandem heimlich unter den Rock zu filmen. In Deutschland wird jetzt mit einer Onlinepetition gefordert, Upskirting unter Strafe zu stellen. Das berichtete zum Beispiel auch der «Spiegel» mehrfach.

Und wie sieht die rechtliche Situation in der Schweiz aus? «Upskirting gilt als Vergehen und geht unter die Verletzung des Geheim- und Privatbereichs durch Aufnahmegeräte», sagt Erich Wenzinger von der Oberstaatsanwaltschaft Kanton Zürich «Bluewin». «Als Strafrahmen ist im Strafgesetzbuch auf Antrag eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vorgesehen.» Innerhalb dieses Strafrahmens liege es am Richter, ein konkretes Strafmass festzulegen. «Dabei werden die konkreten Umstände des Einzelfalls beurteilt, ein mögliches Kriterium sind beispielsweise Vorstrafen der beschuldigten Person.»

Vorkommnisse im Sommer und auf Rolltreppen

Auch Mediensprecher Michael Walker von der Stadtpolizei Zürich bezieht sich auf das Strafgesetzbuch auf Artikel 179. Nach der Häufigkeit solcher Vorfälle gefragt, sagt er: «In der Stadt Zürich werden nur wenige solche Delikte angezeigt.» Das Fotografieren unter Röcke komme gelegentlich an Grossanlässen im Sommer oder auf Rolltreppen vor.

Walker verweist auf zwei Medienmitteilungen der Stapo. Gemäss diesen wurde im Juli 2017 in Zürich ein Mann dabei ertappt, wie er einer Frau unter den Rock gefilmt hatte. Weil bei der Stadtpolizei eine Anzeige einging, wurden Ermittlungen eingeleitet. Detektive konnten so einen 45-jährigen Mann an seinem Wohnort im Kanton Zürich festnehmen.

Ein anderer Fall datiert von Oktober 2017. Dabei ertappte ein Polizist auf dem Weg zur Arbeit einen Mann, der auf einer Rolltreppe im Zürcher Hauptbahnhof einer Frau heimlich unter den Rock filmte. Der Polizist intervenierte, worauf die Betroffene einen Strafantrag gegen den ihr unbekannten Mann stellte. Daraufhin wurde der 54-jährige Österreicher zur schriftlichen Befragung in eine Wache geführt.

Betroffene müssen Strafantrag einreichen

Ein weiteres Problem von Upskirting ist die Tatsache, dass die Fotos auf Pornoseiten hochgeladen werden können. Manchmal werden betroffene Frauen so identifizierbar.



Dagegen vorzugehen, ist indes nicht einfach. Zuerst müssen die Frauen überhaupt einmal bemerken, dass sie fotografiert werden. Und danach müssen sie selber aktiv werden. Der Strafrechtsprofessor Marc Thommen von der Universität Zürich sagt: «Sowohl die sexuelle Belästigung als auch die Verletzung des Geheim- und Privatbereichs sind Antragsdelikte, es müsste also ein Strafantrag bei der Polizei gestellt werden.»

Eine, die sich tagtäglich mit sexuellen Übergriffen beschäftigt, ist die Psychologin Annette Bischof-Campbell. Sie arbeitet für die Online-Beratungsplattform lilli.ch, die sich Gewaltprävention und sexueller Gesundheit widmet.

«Wir haben zu diesem Thema noch keine Anfrage bekommen. Daraus zu schliessen, dass Upskirting national kein Thema ist, wäre allerdings falsch», sagt Bischof-Campbell. Auch ähnliche Vorgehen, die diesen Modebegriff umschreiben, seien bei der Plattform bisher nicht thematisiert worden. Für die Psychologin steht denn auch ein anderes Thema im Zentrum: «Wir bekommen derzeit mehr Anfragen zum Thema Gewalt in der Familie.» Damit seien auch subtile und versteckte Formen von (psychischer) Gewalt gemeint. «Wir merken, dass hier Handlungsbedarf besteht.»

«Oft wird es beleidigend»

Wie sensibel das Thema Upskirting ist, sagt eine der beiden Frauen, die dafür kämpft, dass Übergriffe in diesem Zusammenhang auch in Deutschland strafbar werden: «Oft wird es beleidigend», wird Ida Marie Sassenberg im «Spiegel» zitiert. «Manche sagen, das Ganze sei nur ein Randphänomen, das fast niemandem passiere – wir sollen uns um Wichtigeres kümmern.» Andere meinten, man trage selbst Schuld, wenn man einen Rock anziehe.

Trotz diesen verbalen Angriffen haben das Anliegen der beiden Frauen auf der Plattform Change.org bereits über 57'000 Menschen unterzeichnet. Das Ziel der Initiantinnen sind 75'000 Unterschriften. Sassenbergs Mitstreiterin, Hanna Seidel, ist selbst zwei Mal Opfer solcher Übergriffe geworden, wie sie schreibt.

Motiviert dazu habe Seidel auch die Situation in Grossbritannien. Dort hat im Januar eine ähnliche Kampagne dazu geführt, dass Upskirting mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden kann. Auch in Ländern wie Finnland, Schottland, Australien, Neuseeland und Indien ist das Phänomen verboten.

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