ReferendumUnterschriften zu «Ehe für alle» offenbar beisammen
sda
7.4.2021 - 20:47
Das Schweizer Stimmvolk kann voraussichtlich über die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare abstimmen. Das Gegnerkomitee hat laut EDU-Vizepräsident Thomas Lamprecht genügend Unterschriften für das Referendum gegen die Gesetzesrevision beisammen.
Keystone-SDA, sda
07.04.2021, 20:47
07.04.2021, 22:06
sda/toko
Es seien gemäss einer groben Schätzung gegen 60'000 Unterschriften gesammelt worden, sagte Lamprecht am Mittwochabend auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Diese würden nun beglaubigt. Zuvor hatte die Westschweizer Zeitung «24 heures» berichtet, die Unterschriften würden am Montag eingereicht.
Der Koordinator des Komitees, Anian Liebrand, wollte keine Stellung nehmen. Er verwies auf eine «Einladung», die demnächst folgen werde.
Für das Zustandekommen des Referendums sind 50'000 gültige Unterschriften innert hundert Tagen nötig. Die Sammelfrist läuft offiziell bis am Samstag. Demgemäss dürfen die Unterschriften auch noch am nächsten Werktag eingereicht werden.
Die eidgenössischen Räte hatten im Dezember die Vorlage «Ehe für alle» verabschiedet. Das vor sieben Jahren von den Grünliberalen angestossene Geschäft öffnet die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare, und mit ihm erhalten lesbische Ehepaare Zugang zur Samenspende. Der Nationalrat stimmte mit 136 zu 48 Stimmen bei 9 Enthaltungen zu, der Ständerat mit 24 gegen 11 Stimmen bei 7 Enthaltungen.
Gegner sehen «Verfassungsbruch»
Ein überparteiliches Komitee mit Vertretern vor allem aus der Eidgenössisch-Demokratischen Union (EDU) und der SVP ergriff das Referendum. Die Gegner stören sich daran, dass die «Ehe für alle» ohne Verfassungsänderung eingeführt werden soll. Und die Samenspende für Lesben-Paare ist laut ihren Worten «rechtlich und moralisch bedenklich». Das Kindeswohl bleibe auf der Strecke.
Heute können gleichgeschlechtliche Paare in vielen europäischen Ländern heiraten, aber nicht in der Schweiz. Gleichgeschlechtliche Paare haben hierzulande die Möglichkeit, ihre Partnerschaft eintragen zu lassen. Den Zivilstand «in eingetragener Partnerschaft» gibt es nur für gleichgeschlechtliche Paare.
Themen ausgeklammert
Die eingetragene Partnerschaft ist aber nicht mit denselben Rechten und Pflichten verbunden wie die Ehe. Unterschiede gibt es beispielsweise bei der Einbürgerung, aber auch die gemeinschaftliche Adoption von Kindern ist nicht erlaubt.
Eingetragene Partnerinnen und Partner können gemäss dem verabschiedeten Gesetz ihren Zivilstand in eine Ehe überführen. Vollständig gleichberechtigt mit heterosexuellen Paaren wären sie aber nicht. Nicht Bestandteil der «Ehe für alle» ist die Leihmutterschaft, mit der auch verheiratete Männer-Paare Kinder bekommen könnten. Auch die Hinterlassenenrente wurde ausgeklammert, um die Vorlage nicht zu überlasten.