Bundesgericht Aufsichtsbericht: Untragbare Zustände am Bundesstrafgericht

sda/toko

20.4.2020

Am Bundesstrafgericht in Bellinzona ist es in der Vergangenheit zu zahlreichen zweifelhaften Vorfällen gekommen, wie ein Aufsichtsbericht zeigt.
Am Bundesstrafgericht in Bellinzona ist es in der Vergangenheit zu zahlreichen zweifelhaften Vorfällen gekommen, wie ein Aufsichtsbericht zeigt.
KEYSTONE/Ti-Press/Samuel Golay

Am Bundesstrafgericht in Bellinzona ist es in der Vergangenheit zu zahlreichen zweifelhaften Vorfällen gekommen, wie der Aufsichtsbericht der Verwaltungskommission des Bundesgerichts zeigt. Das Bundesgericht empfiehlt die Entlassung der Generalsekretärin und gibt einer Richterin eine letzte Chance.

In verschiedenen Medienberichten war vergangenes Jahr über allerlei Verstösse und seltsame Vorkommnisse am Bundesstrafgericht in Bellinzona berichtet worden. Die Verwaltungskommission des Bundesgerichts startete deshalb im Januar ein aufsichtsrechtliches Verfahren. Die Ergebnisse liegen nun vor.

In den Medien war unter anderem das Verhältnis zwischen den deutschsprachigen und den italienischsprachigen Richterinnen und Richtern thematisiert worden. Die Verwaltungskommission schreibt dazu, von allen deutsch- und französischsprachigen Befragten sei einhellig verneint worden, dass es zu Mobbing gegen Tessiner gekommen sei. Zwei italienischsprachige Richter und die italienischsprachige Generalsekretärin hätten hingegen Mobbing bejaht.

Insgesamt liegen gemäss der Verwaltungskommission keine genügenden Hinweise für Mobbing gegen italophone Angestellte vor. Auch die Nicht-Wiederwahl der Kammerpräsidentin der Berufungskammer, Claudia Solcà (CVP), und des Kammerpräsidenten der Beschwerdekammer, Giorgio Bomio (SP), könnten nicht darauf zurückgeführt werden.

Pflichten nicht erfüllt

Bezüglich der früheren Präsidentin der Berufungskammer schreibt die Verwaltungskommission, diese habe ihren Pflichten eindeutig nicht genügt. Die Kommission wird deshalb für eine Verbesserung in der Zusammenarbeit mit Solcà in einer Aufsichtssitzung mit dem Bundesstrafgericht im September Details prüfen.

Solcà sperrte sich laut Bericht dagegen, mit der Vizepräsidentin der Kammer zusammenzuarbeiten. Sie weigerte sich in der Folge mitzuwirken, um die vertrackte personelle Situation zu bereinigen und verweigerte die Kommunikation.

Im Bericht heisst es dazu, Solcà müsse begreifen, dass sie als Richterin in ein Kollegium eingebunden sei. Dies setze ein Mindestmass an Sozialkompetenz voraus. Bessert sich die Situation nicht, behält sich die Verwaltungskommission eine Meldung an die Gerichtskommission für die Wiederwahl im kommenden Jahr vor.

Auch die Arbeit der Generalsekretärin wird im Aufsichtsbericht stark kritisiert. Diese habe die an sie herangetragenen Vorwürfe seit Jahren nicht korrekt behandelt. Zudem bestünden Probleme mit Richtern und Richterinnen.

2018 ist gemäss Bericht ein Disziplinarverfahren gegen die Generalsekretärin eingestellt worden. Zusammenfassend hält die Verwaltungskommission fest, "am Bundesgericht wäre eine Generalsekretärin ihres Schlages undenkbar".

Erwiesen ist laut den Ausführungen der Verwaltungskommission, dass sich einige Bundesstrafrichter bei Meinungsverschiedenheiten mit Untergebenen in Stil und Tonlage vergreifen würden. Die Kommission fordert die Richter deshalb auf, sich anständig und respektvoll gegenüber allen zu verhalten.

Liebschaften und Sexismus

Auch mit den Liebschaften von Richterinnen und Richten und allfälligen sich daraus ergebenden Kungeleien musste sich die Verwaltungskommission befassen. Solche Beziehungen, die in der Vergangenheit liegen, hätten vorliegend keine Relevanz mehr, heisst es im Bericht.

Derzeit bestehe nur eine Beziehung, die dem Bundesstrafgericht bekannt sei. Der Präsident der Strafkammer Martin Stupf (CVP) lebt mit einer Gerichtsschreiberin der Beschwerdekammer zusammen. Eine solche Beziehung sei nicht auf die leichte Schulter zu nehmen, weil die Regeln bezüglich Ausstand und Befangenheit durchgehend einzuhalten seien.

Auch Gerüchte über Sexismus-Vorfälle hatten vor dem aufsichtsrechtlichen Verfahren die Runde gemacht. Für eine Bemerkung gegenüber mindestens einer Gerichtsschreiberin im Jahr 2018 hat sich Stupf entschuldigt. Er sagte der Schreiberin, sie solle nicht schwanger werden, ansonsten die grosse Arbeitslast kaum bewältigt werden könne. Bestritten wird von Stupf, diese Aussage auch gegenüber einer zweiten Gerichtsschreiberin gemacht zu haben.

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