Sexuelle Belästigung Verfahren gegen Bündner Verwaltungsrichter eingeleitet

tafi/SDA

13.12.2022 - 17:51

Die Kommission für Justiz und Sicherheit des Bündner Grossen Rats führt ein Verfahren gegen einen Richter des Verwaltungsgerichts. (Symbolbild)
Die Kommission für Justiz und Sicherheit des Bündner Grossen Rats führt ein Verfahren gegen einen Richter des Verwaltungsgerichts. (Symbolbild)
Keystone

Ein Bündner Richter ist selber ins Visier der Justiz geraten. Die Staatsanwaltschaft Graubünden führt gegen ihn eine Strafuntersuchung wegen strafbarer Handlungen gegen die sexuelle Integrität.

Keystone-SDA, tafi/SDA

Südostschweiz.ch und die «SonntagsZeitung» hatten am Wochenende mit Verweis auf Recherchen des Onlineportals Inside-Justiz.ch berichtet, dass ein vollamtlicher Richter des Bündner Verwaltungsgerichts beschuldigt wird, sich an einer Mitarbeiterin vergangen zu haben. Bei dem mutmasslichen Opfer handle es sich um eine Praktikantin des Gerichts. Die Vorfälle sollen sich Ende letzten Jahres zugetragen haben.

Der verdächtigte Richter habe von Beginn an vollständig kooperiert und auch bereits ausgesagt, betonte seine Anwältin gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. «Er ist interessiert, den Fall möglichst schnell zu klären und vertraut darauf, dass das Verfahren bald Klarheit über seine Unschuld bringt», erklärte sie.

Neben der Staatsanwaltschaft beschäftigt sich auch die Kommission für Justiz und Sicherheit (KJS) des Grossen Rats mit den Vorfällen. Der Richter, gegen den eine Strafuntersuchung läuft, ist nach wie vor im Amt.

Der KJS sei in den vergangenen Tagen mehrfach die Frage unterbreitet worden, weshalb der Verwaltungsrichter noch im Amt sei respektive nicht «suspendiert» wurde, wie es in einer Mitteilung des Kantons vom Dienstag heisst. Zuständig für Amtsenthebung sei der Grosse Rat.

Die KJS, welche die Geschäfte für den Grossen Rat vorbereitet, habe im Zusammenhang mit den Vorfällen am Verwaltungsgericht Ende August 2022 selbst ein Verfahren gegen den beschuldigten Richter eröffnet. Derzeit laufe die Gewährung des rechtlichen Gehörs. Die KJS werde dem Grossen Rat in der Februarsession 2023 gegebenenfalls einen Bericht und Antrag unterbreiten.

Für den Richter gilt die Unschuldsvermutung.