Todesfall in der Wohnung Vermieterin verwehrt einer Zürcher Witwe den Auszug

aru

25.4.2024

Der Fall ereignete sich in der Region Zürich.
Der Fall ereignete sich in der Region Zürich.
Quelle: Keystone/Archivbild

Nach dem Tod ihres Ehemannes versucht eine Frau, die gemeinsame Wohnung zu kündigen, da das Geld für die Miete nicht mehr reicht. Sie bleibt erfolglos, da sich die Vermieterin querstellt.

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  • Als ihr Ehemann plötzlich verstirbt, gerät die Witwe in Not. Denn sie möchte die gemeinsame Wohnung auflösen.
  • Doch die Vermieterin akzeptiert die Kündigung nicht, da ein Erbschein fehle.
  • Die Vermieterin bietet der Frau an, die Wohnung schon vorab auszuschreiben, sodass rasch eine neue Mieterpartei gefunden wird.

Eine Frau lebte 13 Jahre mit ihrem Ehemann in einer gemeinsamen Wohnung im Zürcher Umland. Im Januar 2024 folgte der Schock: Als die Frau vom Einkaufen zurückkommt, findet sie die Leiche ihres Mannes vor. Dieser hatte sich das Leben genommen.

Lange konnte die Frau die Wohnung nicht mehr betreten, wie der «Beobachter» schreibt. Rasch wollte sie die Wohnung auflösen.

Die Witwe und die beiden Kinder unterschreiben das Kündigungsbegehren und schicken es zusammen mit dem Familienbüchlein und dem Totenschein an die Vermieterin. Eigentlich müsste die Kündigung rechtskräftig sein.

Es brauche einen Erbschein für die Kündigung

Doch die Verwaltung der Liegenschaft, die Allreal, sieht dies nicht so. Denn damit der Mietvertrag rechtsgültig beendet sei, brauche es einen Erbschein. Darauf müsse dokumentiert werden, wer erbberechtigt sei.

So könnten neben den Kindern auch andere Erben vorhanden sein, die Anspruch auf die Wohnung stellen können, so Allreal. «Diese weiteren Erben sind im Familienbuch nicht ersichtlich. Darum ist der Erbschein für uns essenziell», sagt eine Sprecherin dem «Beobachter».

Bis so ein Erbschein erstellt ist, können Wochen verstreichen. Dies kostet Geld, das die Witwe nicht hat. Seit Januar ist sie pensioniert und die Rente reicht nicht für die Miete, die 2300 Franken beträgt.

Mietrechtsexperte Daniel Leiser sagt: «Mit der Sekunde des Todes sind die Kinder automatisch Erben geworden.» Sie würden das Mietverhältnis gemeinsam mit der Mutter kündigen dürfen. Dies schreibt auch das Bezirksgericht Zürich auf seiner Homepage.

Daher sei ein fehlender Erbschein kein hinreichender Grund, die Kündigung vorläufig abzulehnen. Denn dieser könne auch nachgereicht werden.

Immerhin: Allreal bietet der Familie an, dass bereits vor Eintreffen des Erbscheins Besichtigungstermine inseriert werden, damit die Weitervermietung beschleunigt werden kann.

Suizid-Gedanken? Hier findest du Hilfe:

  • Diese Stellen sind rund um die Uhr für Menschen in suizidalen Krisen und für ihr Umfeld da.
  • Beratungstelefon der Dargebotenen Hand: Telefonnummer 143 oder www.143.ch
  • Beratungstelefon Pro Juventute (für Kinder und Jugendliche): Telefonnummer 147 oder www.147.ch
  • Weitere Adressen und Informationen: www.reden-kann-retten.ch
  • Adressen für Menschen, die jemanden durch Suizid verloren haben:

    Refugium: Verein für Hinterbliebene nach Suizid

    Nebelmeer: Perspektiven nach dem Suizid eines Elternteils