Rechtsfrage Verurteilt wegen Sex mit Minderjähriger, aber trotzdem Polizist

tsch

8.11.2018

Gilt für Polizisten das Recht auf Vergessen im gleichem Masse?
Gilt für Polizisten das Recht auf Vergessen im gleichem Masse?
Keystone/Archiv

Wer seine Strafe verbüsst hat, hat ein Recht auf Vergessen. Aber gilt das auch, wenn ein Polizist Sex mit einer Minderjährigen hatte?

Das Mädchen, mit dem er schlief, war noch keine 16, gerade einmal halb so alt wie er. Als die Sache aufflog, wurde der Täter nicht nur zu 15 Monaten Gefängnis bedingt und zwei Jahren Probezeit verurteilt, sondern auch entlassen. Denn bis dato arbeitete er in einem Deutschweizer Kanton als Polizist.

Zehn Jahre sind seitdem vergangen, die Strafe ist im Strafregisterauszug für Private nicht mehr ersichtlich. Und der Täter von einst arbeitet nun wieder als Polizist, in einem anderen Kanton der Deutschschweiz. Ist das rechtens? Wahrscheinlich schon, erklärte der Zürcher Rechtsprofessor Roger Rudolph Reportern, die die Identität und den aktuellen Arbeitsort des betreffenden Polizisten kennen, «20 Minuten». «Das Einholen eines Strafregisterauszugs ist für Polizeianwärter die Regel», sagt der Experte über die Rahmenbedingungen zur Anstellung für Polizisten, die kantonal beziehungsweise kommunal geregelt ist.

Recht auf Vergessen – auch in diesem Fall?

Dennoch bleibt fraglich, ob das Recht auf Vergessen auch in diesem Fall gelten sollte: «Man kann sicher sagen, dass insofern deutlich erhöhte Anforderungen an die persönliche Integrität von Polizeianwärtern gestellt werden als an andere Berufsgruppen.»

Die Politik ist in diesem Fall gespalten: «Grundsätzlich hat jeder eine zweite Chance verdient», findet die Grünen-Nationalrätin Sibel Arslan. Schliesslich fusse das Schweizer Strafrecht auf Reintegration: «Sexualstraftaten sind schlimm, doch der Mann hat dafür gebüsst und richtigerweise eine Strafe erhalten». In diesem konkreten Fall jedoch halte sie für wichtig, dass der neue Arbeitgeber Bescheid wisse und dafür sorge, dass der Polizisten keinen direkten Umgang mit Kindern und Jugendlichen habe.

Neuregelung greift 2019

Die SVP-Nationalrätin Natalie Rickli würde noch einen Schritt weiter gehen: «Es kann nicht sein, dass ein Sexualstraftäter wieder bei der Polizei arbeiten kann», empört sie sich. «Als Polizist ist man für den Schutz der Bürger da, auch von Jugendlichen.» Via Twitter ergänzt Rickli: «Darum war die Pädophilen-Initiative so wichtig! Damit Sexualdelikte an Kindern nicht mehr aus dem Strafregister gelöscht werden. Leider tritt diese erst am 1.1.2019 in Kraft.»

Ab Neujahr müssen Gerichte für Erwachsene, die sich an Minderjährigen oder besonders schützenswerten Personen sexuell vergangenen haben, ein lebenslanges Tätigkeitsverbot aussprechen. Die Arbeit mit Kindern oder Menschen, die aufgrund ihres Alters oder Krankheit vom Täter abhängig, hilfsbedüftig oder widerstands- beziehungsweise urteilsunfähig sind. Arbeitgeber in diesen Tätigkeitsbereichen können künftig über den Auszug aus dem Strafregister und des Sonderprivatauszugs prüfen, ob gegen Bewerber ein solches Tätigkeitsverbot vorliegt. «Ich gehe davon aus, dass Polizisten einen solchen Auszug vorlegen müssen», sagt Natalie Rickli.

Bilder aus der Schweiz
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