Forderung des Bundesrats Verwahrte sollen nur noch begleitet in Hafturlaub dürfen

su, sda

2.11.2022 - 13:30

Verwahrte Straftäter sollen nach dem Willen des Bundesrats nur noch in Begleitung in den Hafturlaub können.
Verwahrte Straftäter sollen nach dem Willen des Bundesrats nur noch in Begleitung in den Hafturlaub können.
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Der Bundesrat will für mehr Sicherheit im Strafvollzug sorgen. Dafür will er auch die  Massnahmen für Verwahrte verschärft sehen.

su, sda

Verwahrte Straftäterinnen und Straftäter sollen künftig nur noch in Begleitung in Hafturlaub dürfen, unbegleiteten Hafturlaub soll es für sie nicht mehr geben. Der Bundesrat will damit für mehr Sicherheit im Straf- und Massnahmenvollzug sorgen.

Der Bundesrat hat am Mittwoch seine Botschaft zum Massnahmenpaket Sanktionenvollzug dem Parlament zugestellt. Es geht um Änderungen im Strafgesetzbuch und auch im Jugendstrafrecht. Die Räte hatten mit Vorstössen Anpassungen verlangt.

Die im Gesetz vorgesehenen Urlaube für Verwahrte soll es zwar weiterhin geben. Verwahrte im geschlossenen Vollzug und Personen, die vor der Verwahrung eine Freiheitsstrafe absitzen, sollen aber nur noch in Begleitung von Sicherheitspersonal nach draussen dürfen. In der Vernehmlassung sei das unbestritten gewesen, so der Bundesrat.

Kein Ausbau der Bewährungshilfe

Verzichten will er nach Kritik in der Vernehmlassung hingegen auf den Ausbau der Bewährungshilfe und Weisungen nach dem Vollzug einer Strafe. Die Absicht war gewesen, Rückfallgefährdete nicht ohne Begleitung und Aufsicht in die Freiheit zu entlassen.

Die verfolgten Ziele seien aber als unrealistisch angesehen worden, heisst es in der Botschaft, weil sie nur eine Scheinsicherheit bieten würden. Eine ausgebaute Bewährungshilfe und Weisungen nach dem Ende der Haftzeit würden auch dem Ziel der Resozialisierung entgegenlaufen.

Die landesweite Vereinheitlichung der Zuständigkeiten bei der Aufhebung, Änderung oder Verlängerung einer therapeutischen Massnahme hat der Bundesrat nach der Vernehmlassung ebenfalls fallengelassen. Er will der Vollzugsbehörde aber ein Beschwerderecht einräumen.

Lücke im Jugendstrafrecht schliessen

Auch das Jugendstrafrecht will der Bundesrat anpassen. Ab 16-jährige Jugendliche, die einen Mord begangen haben, sollen direkt nach dem Vollzug ihrer Freiheitsstrafe verwahrt werden dürfen, wenn sie die Gesellschaft weiterhin ernsthaft gefährden.

Im Jugendstrafrecht steht neben der Bestrafung die Erziehung im Vordergrund, wie der Bundesrat schreibt. Junge Täterinnen und Täter, die weder erzogen noch behandelt werden können, müssen heute wegen einer Gesetzeslücke aus dem Vollzug einer Massnahme entlassen werden, selbst wenn sie für Dritte eine Gefahr darstellen.

Von 2010 bis 2020 wurden zwölf Jugendliche wegen Mordes verurteilt. Beim grössten Teil bestand nach der Entlassung aus dem Vollzug keine grössere Gefahr mehr für Dritte, wie es in der Botschaft heisst. In Einzelfällen musste aber eine fürsorgerische Unterbringung beantragt werden. Diese kann aber gemäss geltender Rechtsprechung die Funktion einer Sicherheitsmassnahme nicht erfüllen.