Fragen und Antworten Darum soll der Nachrichtendienst mehr Macht bekommen

Von Alex Rudolf

20.5.2022

Nachrichtendienst soll potenziell gewalttätige Extremisten abhören

Nachrichtendienst soll potenziell gewalttätige Extremisten abhören

Gewaltbereite Rechts- und Linksextreme werden in der Schweiz laut dem Nachrichtendienst des Bundes immer aktiver. Nun soll der NDB schärfere Instrumente bekommen. Der Bundesrat hat die Vernehmlassung für eine Revision des Nachrichtendienstgesetz.

19.05.2022

Mit der Revision des Nachrichtendienstgesetzes möchte der Bundesrat der Behörde mehr Mittel geben, um gewalttätigen Extremismus zu verhindern. Doch was heisst das genau?

Von Alex Rudolf

Was ist gewalttätiger Extremismus?

In beinahe jeder Form des Extremismus gibt es Personen oder Gruppen, die ihre Vorstellungen mit Gewalt durchsetzen möchten. Entweder unterstützen oder fördern sie Gewalt oder setzen sie selber ein. 

Wie wird er heute bekämpft?

Damit der Nachrichtendienst aktiv werden kann, um gewalttätigen Extremismus zu verhindern, reicht ein ideologischer, politischer Hintergrund von Personen nicht aus, wie es auf der Website des Bundes heisst.

Es benötige einen konkreten Gewaltbezug. Politisch radikalisierte Personen gehören explizit nicht dazu. Diese dürfen heute nicht mit sogenannten genehmigungspflichtigen Massnahmen überwacht werden. Dazu gehört etwa die Einsicht in den Briefverkehr, aber auch Computer und Telefonüberwachung.

Warum?

Der gewalttätige Extremismus ist näher an der politisch-ideologischen Bewegungen angesiedelt, weshalb der Gesetzgeber hier besondere Vorsicht walten lassen wollte. Der Grund hierfür dürfte der Fichenskandal sein, bei dem herauskam, dass der Nachrichtendienst Hunderttausende Dossiers von Personen lediglich aufgrund ihrer politischen Gesinnung angelegt hatte.

Was will der Bundesrat?

Der Bundesrat will dem Nachrichtendienst zusätzliche Massnahmen zur Früherkennung und Verhinderung von gewalttätigem Extremismus geben. Konkret sollen die genehmigungspflichtigen Massnahmen neu auch zur Aufklärung von schweren Bedrohungen angewendet werden können, die von gewalttätig-extremistischen Aktivitäten ausgehen. Damit sind Organisationen und Personen gemeint, die die demokratischen und rechtsstaatlichen Grundlagen ablehnen und zum Erreichen ihrer Ziele Gewalttaten befürworten, fördern oder verüben.

Mit diesen zusätzlichen Möglichkeiten trägt der Bundesrat auch verschiedenen parlamentarischen Vorstössen Rechnung.

Und wie sieht es mit den finanziellen Transaktionen aus?

Auch hier will der Bundesrat dem Nachrichtendienst mehr Macht geben. So soll der NDB Informationen über die Finanzflüsse im Zusammenhang mit sicherheitsrelevanten Personen oder Gruppierungen beziehen können. 

Infrage kommen etwa Informationen über Unternehmen, ideelle Organisationen oder religiöse Einrichtungen, von denen es Anhaltspunkte gibt, dass sie an der Finanzierung von Terrorismus, Gewalt oder Extremismus beteiligt sind.

Gibt es bereits Kritik?

Noch dringen kaum Reaktionen an die Öffentlichkeit. Angesichts des harten Abstimmungskampfes, den die Gegner*innen des Bundesgesetzes zu den polizeilichen Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus im vergangenen Jahr geliefert haben, dürfte es auch hier zu einer Volksabstimmung kommen. An der Medienorientierung ging sogar Viola Amherd davon aus, dass das Volk befragt werden wird.