Ein echter Wolf oder eine Kreuzung mit einem Hund? Im Wallis soll dies künftig mit DNA-Tests festgestellt werden. Das Kantonsparlament hat am Dienstag zwei entsprechende Postulate gutgeheissen. Hybride sind nicht durch die Berner Konvention geschützt.
Beide Postulate verlangten, dass die Behörden mit DNA-Proben systematisch Spuren prüfen, ob es sich bei den Spuren des Tieres um einen Wolf handelt oder ob es eine Kreuzung ist. Handelt es sich um eine Kreuzung, muss das Raubtier aus Sicht der Postulanten erlegt werden.
Beide Postulate wurden von der Linken und den Grünen im Grossrat bekämpft. Wölfe und Hunde gehörten derselben Spezies an, sagte Jérôme Fournier (Grüne). Eine Kreuzung zwischen den beiden sei keine Hybridisierung, sondern eine genetische Introgression. Für ihn zielen die Postulate nur darauf ab, zu zeigen, dass alle Wölfe Kreuzungen sind und deshalb erlegt werden müssen.
"Es gibt keinen Platz für den Wolf im Wallis", entgegnete Philipp Matthias Bregy (CVP). "Es muss alles getan werden, um ihn zu beseitigen."
Umstrittene Analysen
Die Postulate beziehen sich auf eine Reihe von Gentests, die auf Wunsch von Schafzüchtern in Frankreich durchgeführt wurden. Analysen eines deutschen Labors ergaben, dass es sich bei allen nutzbaren Proben um Wölfe handelt, die mit Hunden gekreuzt wurden.
Die Gegner der Postulate erwähnten dagegen andere Analysen. Diese zeigten, dass die Hybridisierung nur fünf Prozent der Wolfspopulation betreffe und dass nur 1,6 Prozent der Wölfe das Ergebnis der Kreuzung der ersten Generation seien. Und selbst wenn es mehr wären, wie sollte man diese in der freien Natur erkennen, fragte Fournier.
Die Argumente überzeugten kaum über die Linke hinaus. "Die Frage ist, ob das Tier, das Schafe frisst, durch die Berner Konvention geschützt ist", sagte Fabien Schafeitel (CVP). Dies, weil Kreuzungen von Wölfen nicht geschützt sind und daher getötet werden können. Die beiden Postulate wurden mit Zweidrittelsmehrheit angenommen.
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