Jagd im SchutzgebietBundesgericht pfeift Walliser Staatsrat zurück
SDA/gbi
5.1.2021 - 12:43
Schlappe für die Walliser Regierung: Das Bundesgericht heisst eine Beschwerde der Naturschutzorganisation Pro Natura gegen die Bejagung von Rotwild im Jagdbanngebiet Aletschwald gut.
Der Walliser Staatsrat hat ein Teilgebiet des Jagdbanngebietes im Aletschwald 2018 generell für die Rotwildjagd geöffnet. Das erklärte Ziel war es, den Wildbestand zu reduzieren, um so den Verbiss an den Jungbäumen zu verringern und eine Verjüngung des Waldes zu erreichen.
Gegen diesen Beschluss legte Pro Natura beim Kantonsgericht Wallis Beschwerde ein – jedoch vergeblich. Das Bundesgericht hat der Naturschutzorganisation nun aber recht gegeben.
Es kommt in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil zum Schluss, dass die Jagd im Jagdbanngebiet Aletschwald gemäss den rechtlichen Bestimmungen verboten sei. Hohe Bestände einer Tierart, die die Flora und Fauna des Gebietes gefährdeten, könnten sogenannte «hegerische Eingriffe» notwendig machen. Dies bedeute jedoch nicht, dass damit das Jagdverbot aufgehoben werde.
Jagd ist nicht gleich Abschuss
Im Gesetz werde in solchen Fällen vielmehr der Begriff Abschuss verwendet, der nicht mit Jagd gleichzusetzen sei. Dieser Abschuss müsse als klar definierte Massnahme angeordnet werden. Darin sei nicht nur zu regeln, wer die Tiere schiessen dürfe.
Es müsse auch festgehalten werden, welchen Geschlechts, Alters und dergleichen die Tiere sein müssten, so das Bundesgericht. Auch sei zu definieren, in welchem Gebiet, in welchem Zeitraum und mit welchen Mitteln der Abschuss erfolgen solle. Eine Öffnung des Jagdbanngebiets für die Jagd für Patentinhaber ist laut Bundesgericht ausgeschlossen.
Will der Walliser Staatsrat den Rotwildbestand in Zukunft reduzieren, muss er sich an diese Vorgaben halten. Beschliesst er den Abschuss, hat er zuvor eine Interessenabwägung vorzunehmen.
Dabei ist gemäss Bundesgericht den Schutzzielen und der Bedeutung des Aletschwaldes mit seinem mehrere Hundert Jahre alten Arvenbestand ebenso Rechnung zu tragen, wie beispielsweise stark gefährdeten und störungsempfindlichen Vögeln wie dem Birkhuhn.