Missbrauchs-Vorwürfe Wieder Missstände im Schweizer Turnsport angeprangert

SDA / tchs

5.4.2023

Unmenschliche Trainingsmethoden bringen das Trampolinturnen im Kanton Baselland in Verruf.
Unmenschliche Trainingsmethoden bringen das Trampolinturnen im Kanton Baselland in Verruf.
Bild: Keystone/GAETAN BALLY

Nach Kunstturnen und Sportgymnastik nun auch die Trampolin-Sparte? Der Schweizerische Turnverband muss sich nach Recherchen des SRF mit neuen Missbrauchs-Vorwürfen auseinandersetzen.

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Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Der Schweizerische Turnverband muss erneut mit MIssbrauchs-Vorwürfen beschäftigen.
  • Nach SRF-Recherchen soll eine Trainerin des Nordwestschweizerischen Kunstturn- und Trampolinzentrums Turnerinnen und Turner psychisch und physisch missbraucht haben.
  • Zuvor waren bereits in den Sparten Kunstturnen und Rhythmische Gymnastik Vorwürfe laut geworden.

Der Schweizerische Turnverband sieht sich mit neuen möglichen Missständen konfrontiert. Nach dem Kunstturnen und der Rhythmischen Gymnastik werden aus der Sparte Trampolin Missbrauchs-Vorwürfe laut.

Wie Recherchen des Schweizer Fernsehens SRF zeigen, soll eine Trainerin des Nordwestschweizerischen Kunstturn- und Trampolinzentrums NKL in Liestal ihre Turnerinnen und Turner der Disziplin Trampolin während Jahren physisch und psychisch missbraucht haben. Die Rede ist von einem Klima der Angst, Beleidigungen und Demütigungen. Fünf ihrer früheren Turnerinnen und ein Turner erzählten ihre Geschichte dem SRF, das in der Sendung «Rundschau» am Mittwochabend darüber berichtete.

Swiss Sport Integrity untersucht die Vorfälle

Die Vorfälle werden seit über einem Jahr von Swiss Sport Integrity untersucht. Die unabhängige Meldestelle für Ethikverstösse und Missstände im Schweizer Sport wurde im November 2021 im Zuge der «Magglinger Protokolle» geschaffen, den Enthüllungsberichten über Missbrauch im Schweizerische Turnverband STV. Es gilt die Unschuldsvermutung für die Trainerin und den Geschäftsleiter des NKL, gegen den eine Untersuchung wegen Verletzung der Fürsorgepflicht läuft.