Beratungen im StänderatZiehen Mieter*innen heute erneut den Kürzeren?
SDA, gbi
18.9.2023
Ob Untermiete, Kündigung aus Eigenbedarf oder administrative Vorgaben: Der Nationalrat will das Mietrecht in mehreren Punkten zugunsten der Vermieterseite ändern. Zieht der Ständerat heute nach?
SDA, gbi
18.09.2023, 12:46
18.09.2023, 13:57
SDA, gbi
Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen
Im Ständerat kommen am Montagnachmittag gleich mehrere Vorlagen zur Debatte, in denen es um das Verhältnis zwischen Mieter*innen und Vermieter*innen geht.
Der Nationalrat hatte im Frühling noch zugunsten der Vermieterseite entschieden. Die bürgerlichen Parteien hatten sich gegen das links-grüne Lager durchgesetzt.
Der Mieterinnen- und Mieterverband appelliert an den Ständerat, jetzt anders zu entscheiden.
Nach dem Nationalrat befasst sich am Montag der Ständerat mit drei Vorlagen zum Mietrecht: Die erste betrifft die Untermiete, die zweite erleichtert Vermieter*innen die Kündigung bei Eigenbedarf und die dritte will den administrativen Aufwand für Vermieter*innen senken.
Der Nationalrat hatte an der Frühlingssession ganz zugunsten der Vermieterseite entschieden – gegen den Wunsch des Bundesrats, gegen den Widerstand von SP und Grünen und sehr zum Ärger des Mieterinnen- und Mieterverbands (siehe Box). Am Montagnachmittag ist die kleine Kammer am Zug.
Darum geht es bei der Untermiete
Vermieterinnen und Vermieter sollen neu einer Untervermietung explizit schriftlich zustimmen müssen. Zudem sollen die Vermieter*innen bei missbräuchlicher Untermiete künftig ein ausserordentliches Kündigungsrecht erhalten.
Und: Neu soll ein*e Vermieter*in die Untermiete auch verweigern können, wenn diese für mehr als zwei Jahre vorgesehen ist. Dies sieht die erste Gesetzesvorlage vor, die von der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats stammt und nun an den Ständerat geht. Sie wurde im Nationalrat mit 108 zu 83 Stimmen bei einer Enthaltung angenommen.
Die Vorlage geht auf eine parlamentarische Initiative des ehemaligen Zürcher SVP-Nationalrats Hans Egloff zurück, des Präsidenten des Hauseigentümerverbands der Schweiz (HEV). Die bürgerlichen Parteien setzten sich gegen Widerstand von Links-Grün durch.
Darum geht es bei Kündigungen aus Eigenbedarf
Der Nationalrat hiess ausserdem eine Gesetzesvorlage zu den Regeln gut, wenn ein*e Vermieter*in selbst oder Familienangehörige vermietete Räumlichkeiten für den Eigenbedarf verwenden wollen.
Konkret soll neu eine Kündigung der Mieträumlichkeiten nicht mehr bei einem «dringenden» Eigenbedarf möglich sein, sondern wenn der Eigentümer «einen bei objektiver Beurteilung bedeutenden und aktuellen Eigenbedarf» geltend machen kann. Die Befürworter*innen dieser Änderung erhoffen sich davon eine Beschleunigung von Verfahren bei Streitigkeiten.
Auch diese Vorlage stammt von der Rechtskommission des Nationalrats und geht auf eine parlamentarische Initiative des ehemaligen Tessiner FDP-Nationalrats Giovanni Merlini zurück.
Auch diese Vorlage wurde in Nationalrat mit den Stimmen der SVP-, FDP- und Mitte-Fraktion angenommen.
Mieterverband warnt vor Folgen für Mietende
Der Mieterinnen- und Mieterverband der Schweiz appelliert an den Ständerat, die beiden parlamentarischen Initiativen zu Untermiete und Kündigung aus Eigenbedarf abzulehnen: «Angesichts der Mietzins-Explosion, der steigenden Nebenkosten und des Mangels an bezahlbarem Wohnraum, ist es absolut inakzeptabel, den bereits sehr hohen Druck auf die Mieterinnen und Mieter zusätzlich zu verstärken», heisst es in einer Mitteilung des Verbands.
Der Nationalrat will im Mietrecht ausserdem zwei Formvorschriften lockern. So soll in Zukunft für die Mitteilung einer Mietzinserhöhung eine auf mechanischem Weg nachgebildete Unterschrift auf dem offiziellen Formular ausreichen. Sprich: Es braucht keine Unterschrift von Hand mehr.
Das Bundesgericht hielt 2003 fest, dieses Formular müsse handschriftlich unterzeichnet sein. Eine Nachbildung sei nur unter bestimmten Bedingungen zulässig. Der Rechtskommission des Nationalrats schien die Zeit gekommen, dies zu ändern.
Die Änderung würde für institutionelle Vermieter wie etwa Pensionskassen den Verwaltungsaufwand reduzieren, argumentierte die Kommission. Die Rechte der Mieter*innen würden nicht eingeschränkt.
Die zweite Änderung betrifft die Mitteilung von Mietzinserhöhungen, die in einer Vereinbarung über gestaffelte Mietzinse vorgesehen sind. Dafür soll für den Nationalrat künftig die schriftliche Form genügen. Bisher muss ein amtliches Formular verwendet werden.
Der Nationalrat stimmte diesen beiden Änderungen im Obligationenrecht mit 108 zu 66 Stimmen bei zwei Enthaltungen zu. Auch hier lehnten SP und Grüne die Vorlage ab, unterlagen aber den Bürgerlichen.
Die Vorlage geht auf parlamentarische Initiativen von Nationalrat Olivier Feller (FDP/VD) und alt Nationalrat Karl Vogler (Mitte/OW) zurück, welche die Kommission in einem Gesetzesprojekt zusammenfasste.
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