Dentalhygiene Zu hohe Tarife: Zahnärzte berechnen Patienten für Reinigung zu viel

tafu

31.10.2019

Achtung bei der Zahnarztrechnung: Für eine Zahnreinigung soll ein Zahnarzt konsequent den falschen Tarif abgerechnet haben. (Symbolbild)
Achtung bei der Zahnarztrechnung: Für eine Zahnreinigung soll ein Zahnarzt konsequent den falschen Tarif abgerechnet haben. (Symbolbild)
Keystone

Wegen zu hoher Abrechnungen bei Zahnreinigungen fodert der Dentalhygienikerinnen-Verband eine stärkere Kontrolle. Laut Zahnärzte-Gesellschaft können aber nur die Patienten selbst falsche Rechnungen reklamieren.

Ein Baseler Zahnarzt soll seinen Patienten für eine professionelle Zahnreinigung mehr berechnet haben, als erlaubt. Wie eine Prophylaxe-Assistentin dem SRF-Magazin «Espresso» berichtete, soll der betreffende Arzt statt des Tarifs, den er für die Arbeit einer Prophylaxe-Assistentin ansetzten darf, denn teureren Dentalhygiene-Tarif angesetzt haben – für die Schweizerische Zahnärzte-Gesellschaft (SSO) ein klarer Verstoss gegen die Tarifordnung.

Der Unterschied besteht dabei darin, wer die Reinigung durchführt. Im Gegensatz zur Dentalhygienikerin darf eine Prophylaxe-Assistentin die Zähne nur im sichtbaren Bereich reinigen, allerdings nicht unterhalb des Zahnfleischrandes.

Begründet liegt das in der wesentlich fundierteren Ausbildung: Eine Dentalhygienikerin (DH) muss ein dreijähriges Vollzeit-Studium absolvieren, welches sie mit einem eidgenössischem Abschluss beendet, wohingegen die Prophylaxe-Assistentin (PA) lediglich eine kurze Weiterbildung durch die SSO absolviert. Eben dieser Unterschied äussert sich natürlich auch in unterschiedlichen Löhnen und in den Tarifen, die der Zahnarzt für die Behandlung abrechnen darf. Pro fünf Minuten kostet eine Reinigung durch eine DH zwischen 13,30 und 18,10 Franken, nimmt eine PA die Behandlung vor, dürfen nur zwischen 10,40 und 14,00 Franken abgerechnet werden. Bei nicht korrekter Abrechnung ein gutes Geschäft für den Zahnarzt.

Systematische Kontrolle fehlt

In der Branche sei das Problem der falschen Abrechnungen allerdings bereits bekannt, schreibt die Schweizerische Stiftung Patientenschutz (SPO), doch handle es sich lediglich um Einzelfälle. Auch der Dentalhygienikerinnen-Verband bestätigte dem SRF die Existenz solcher Fälle. Er fordert von den kantonalen Behörden, dass sie ihre Aufsichtspflicht wahrnehmen und solche Verstösse sanktionieren sollten.

Die Schweizerische Zahnärzte-Gesellschaft (SSO) sehe sich dagegen nicht in der Position, derartige Kontrollen durchzuführen. Erst wenn Patienten Rechnungen reklamieren, könne man aktiv werden. Wenn es einen systematischen Missbrauch der Abrechnungstarife gäbe, sei es Aufgabe der kantonalen Gesundheitsdirektionen, einzugreifen. Bisher gibt es in der Schweiz keine offizielle Stelle, die systematisch oder stichprobenartig Zahnarztrechnungen überprüft.

Bilder des Tages

Zurück zur Startseite