Gerichtsentscheid in Zürich Hausinschrift «Zum Mohrenkopf» darf nicht abgedeckt werden

paja, sda

22.3.2023 - 11:28

Die Inschrift «Zum Mohrenkopf» darf nach dem Entscheid des Gerichts vorerst nicht abgedeckt werden. (Archivbild)
Die Inschrift «Zum Mohrenkopf» darf nach dem Entscheid des Gerichts vorerst nicht abgedeckt werden. (Archivbild)
Bild: Keystone

Die historischen Schriftzüge «Zum Mohrentanz» und «Zum Mohrenkopf» an Häusern in der Zürcher Altstadt sollten laut dem Willen des Stadtrats überdeckt werden. Das Baurekursgericht hat dem Vorhaben nun eine Abfuhr erteilt. 

Keystone-SDA, paja, sda

Das Baurekursgericht hat der Stadt Zürich nicht erlaubt, zwei Inschriften abzudecken. «Zum Mohrenkopf» und «Mohrentanz» seien im heutigen Kontext zwar rassistisch, doch der Eingriff in geschützte Fassaden sei nicht gerechtfertigt, hält das Gericht fest.

Sichtbar bleibt auch die Inschrift «Zum Mohrentanz» überdem Eingang des Hauses an der Niederdorfstrasse 29 in Zürich. 
Sichtbar bleibt auch die Inschrift «Zum Mohrentanz» überdem Eingang des Hauses an der Niederdorfstrasse 29 in Zürich. 
Archivbild: Keystone

Damit gibt das Gericht dem Zürcher Heimatschutz (ZHV) recht, wie dieser am Mittwoch in einer Mitteilung schreibt. Der ZHV fordert einen erklärenden Text zu den Inschriften im historischen Zürcher Niederdorf.

Die Idee der Abdeckung kam aus der Zürcher Politik. Der Stadtrat hatte um eine Baubewilligung ersucht. Der ZHV erhob dagegen Rekurs. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig. Ursprünglich wollte der Zürcher Stadtrat die Inschriften ganz entfernen lassen.