Das Schweizer Stimmvolk hat am Wochenende Ja zur Steuerreform gesagt. Dadurch wurden die Karten bezüglich Wettbewerbsfähigkeit unter den Kantonen neu gemischt.
Dies zeigt die Studie «Kantonaler Wettbewerbsindikator» der Grossbank UBS. Nach der Annahme der Steuerreform (STAF) seien die Kantone nun angehalten, die Neuregelung der Gewinnsteuer auf kantonaler Ebene umzusetzen. Dadurch ergäben sich in der Rangliste der Wettbewerbsfähigkeit der Kantonen Verschiebungen, teilte die UBS mit.
Auf dem ersten Rang steht aber nach wie vor der Kanton Zug. Dahinter folgen mit einigem Abstand die beiden Kantone Basel-Stadt und Zürich, welche alledings die Plätze getauscht haben.
Der grösste Sprung nach vorne – um vier Ränge auf Platz 18 – gelang aber dem Kanton Glarus. Jeweils um drei Ränge verbesserten sich die Kantone Waadt und Obwalden, die nun die Plätze 4 respektive 15 belegen.
Zwei Ränge nach vorne ging es für den Kanton Nidwalden (Platz 6). Appenzell Ausserrhoden (16) und die Westschweizer Kantone Genf (10), Freiburg (13) und Neuenburg (19) verbesserten sich um jeweils einen Rang.
Bern verliert sechs Ränge
In einigen Kantonen reduzierte sich jedoch die Wettbewerbsfähigkeit. Nach der Ablehnung der kantonalen Umsetzungsvorlage ist der Gewinnsteuersatz im Kanton Bern der schweizweit höchste, was zu einem Rückgang um sechs Ränge auf Platz 21 führte. Auch der Kanton Solothurn (17) musste nach Ablehnung des kantonalen Referendums einen Rang abgeben.
Zwei Ränge verloren die Kantone Schwyz (7) und Luzern (8), die die Gewinnsteuer nur geringfügig beziehungsweise gar nicht herabgesetzt haben. Einen Rang tiefer platziert sind die Kantone Aargau (5), Thurgau (11), St. Gallen (14), Tessin (20) und Appenzell Innerrhoden (22).
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02.05.2024
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