Unregelmässigkeiten bei Auszählung Abstimmung im Kanton Zug muss wiederholt werden

rl, sda

12.6.2024 - 14:48

Die Zuger Bevölkerung stimmte am Sonntag über mehr Transparenz in der Politikfinanzierung ab. die Abstimmung wurde aber als ungültig erklärt. (Symbolbild)
Die Zuger Bevölkerung stimmte am Sonntag über mehr Transparenz in der Politikfinanzierung ab. die Abstimmung wurde aber als ungültig erklärt. (Symbolbild)
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Der Kanton Zug muss die Abstimmung zur Transparenz-Initiative am 22. September wiederholen. Bei der Auszählung kam es zu Unregelmässigkeiten.

Keystone-SDA, rl, sda

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  • Der Kanton Zug muss die Abstimmung zur Transparenz-Initiative am 22. September wiederholen.
  • Bei der Auszählung kam es zu Unregelmässigkeiten.

Der Kanton Zug wird die Abstimmung zur Transparenz-Initiative am 22. September wiederholen. Dies hat der Regierungsrat am Mittwoch bekannt gegeben. Er hatte die Abstimmung am Sonntag wegen fehlerhafter Auszählung für ungültig erklärt.

Gemäss der Mitteilung zählten nur vier der elf Zuger Gemeinden korrekt aus. Bei drei Gemeinden gab es «geringfügige», bei den vier restlichen «beträchtliche» Abweichungen.

Für Verwirrung in den kommunalen Urnenbüros hatte geführt, dass der Abstimmungszettel zur Transparenz-Initiative perforiert wurde. Dieser bestand aus drei Teilen, einen zur Initiative, einen zum Gegenvorschlag und einen zur Stichfrage. Damit die Stimmabgabe gültig war, mussten alle drei Zettel retourniert werden.

Es war das erste Mal, dass der Kanton Zug Stimmzettel perforierte. Dies sollte den Abstimmungsbüros das Auszählen erleichtern. Jedoch versäumten es manche Gemeinden, die unvollständigen Stimmabgaben für ungültig zu erklären.

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