Ukraine-Flüchtlinge Zuweisung an die Kantone soll optimiert werden

cz, sda

12.4.2022 - 19:01

Kantonswechsel ukrainischer Flüchtlinge sollen in Zukunft nur noch in Ausnahmefällen bewilligt werden.
Kantonswechsel ukrainischer Flüchtlinge sollen in Zukunft nur noch in Ausnahmefällen bewilligt werden.
Bild: Keystone

Nach Angaben des Sonderstabs Asyl (Sonas) haben einige Kantone bisher überproportional viele Geflüchtete aufgenommen, andere weniger, als vorgesehen. Nun soll das Verhältnis ausgeglichen werden.

Keystone-SDA, cz, sda

Der Verteilschlüssel bei der Zuweisung von ukrainischen Flüchtlingen mit Schutzstatus S an die Kantone soll grundsätzlich wieder eingehalten werden. Gesuche um Kantonswechsel sollen nur ausnahmsweise und in sehr gut begründeten Fällen bewilligt werden, wie das Staatssekretariat für Migration (SEM)am Dienstagabend mitteilte.

Die bisherige Zuweisungspraxis führte laut dem Sonderstab Asyl (Sonas) dazu, dass einige städtisch geprägte Kantone bisher überproportional viele Geflüchtete aufgenommen haben. Andere Kantone erhielten gemäss dem zwischen den Kantonen vereinbarten, bevölkerungsproportionalen Verteilschlüssel weniger Personen zugewiesen als vorgesehen. Problematisch sei dies insbesondere aufgrund des bereits knappen Leerwohnungsbestands in einigen Städten.

Der Sonderstab hat deshalb laut Mitteilung entschieden, dass diejenigen Geflüchteten, die noch keinen Bezug zu privaten Gastgebern haben, konsequent so auf die Kantone verteilt werden, dass bestehende Ungleichgewichte zwischen den Kantonen soweit als möglich ausgeglichen werden können. Auch die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH), die im Auftrag des SEM Gastfamilien vermittelt, werde dies gemäss Verteilschlüssel tun.

Nur gut begründete Ausnahmen möglich

Auch bei Personen, die bei der Registrierung angeben, bereits über eine private Unterkunft zu verfügen, soll der Verteilschlüssel bei der Zuweisung an die Kantone grundsätzlich wieder eingehalten werden. Gut begründete Zuweisungswünsche würden aber nach Möglichkeit berücksichtigt.

Der Sonderstab hat zudem entschieden, dass Gesuche um Kantonswechsel nur ausnahmsweise und in sehr gut begründeten Fällen bewilligt werden. Als Beispiele angeführt werden, wenn es darum gehe, eine Kernfamilie zusammenzuführen oder um eine weit entfernte Arbeitsstelle antreten zu können.

Besonders verletzliche Personen wie etwa Waisenkinder oder Menschen mit Beeinträchtigungen, die als Gruppe eingereist sind, sollen wenn immer möglich auch gemeinsam untergebracht und betreut werden. Für diese Personen wird die jeweils beste Lösung gesucht – unabhängig davon, ob dies im Einklang steht mit dem Verteilschlüssel. Ungleichgewichte würden über die Zeit ausgeglichen, heisst es in der Medienmitteilung.