Sex mit 15-Jähriger? Zwei mutmassliche Schweizer IS-Anhänger stehen vor Gericht

Von Jennifer Furer, Bellinzona

10.8.2020

Der Islamisten-Prozess findet vom 10. bis 12. August am Bundesstrafgericht in Bellinzona statt.
Der Islamisten-Prozess findet vom 10. bis 12. August am Bundesstrafgericht in Bellinzona statt.
Keystone/TI-Press/Alessando Crinari

Zwei mutmassliche Schweizer Islamisten müssen sich ab heute vor dem Bundesstrafgericht verantworten. Dabei geht es auch um eine 15-Jährige. «Bluewin» berichtet fortlaufend vom Prozess in Bellinzona.

Ein muskulöser, braungebrannter Mann in weissem Hemd und Karohosen mit Dreitage-Bart und Brille betritt am Montagmorgen das Bundesstrafgericht in Bellinzona. Die Kapuze seines Jäckchens hat er tief ins Gesicht gezogen. Eine Hygienemaske verdeckt seinen Mund und seine Nase. Neben ihm läuft ein Mann mit Anzug: sein Verteidiger.

Vor dem Bundesstrafgericht stehen drei Polizisten. Der Mann muss ein Papier ausfüllen – Name, Adresse, Telefonnummer und Ausweisnummer. Im Innern des Gebäudes muss der Beschuldigte durch eine Sicherheitsschleuse – wie alle Besucherinnen und Besucher des Prozesses.

Fünf Minuten später betritt ein weiterer Mann das Gebäude. Ein Fischerhut, eine dunkle Sonnenbrille und eine Hygienemaske lassen ebenfalls keinen Blick auf sein Gesicht zu. Auch er muss sich heute Montag vor dem Bundesstrafgericht verantworten.

Der Prozess dauert insgesamt drei Tage. Plangemäss werden heute die beiden Männer befragt. Auch drei Zeugen sollen noch heute ihre Aussage tätigen. 

Vier der mutmasslichen Jihad-Reisenden tot

Beiden Beschuldigten wird die Beteiligung an einer kriminellen Organisation, konkret dem IS, vorgeworfen. Dem ersten Beschuldigten, dem «Emir von Winterthur», wird zudem zur Last gelegt, einschlägiges Propagandamaterial hergestellt sowie Gewaltdarstellungen besessen zu haben.

Letzteres umfasst auch das Video einer Hinrichtungsszene der Gruppierung «Islamischer Staat» (IS), das in Besitz des Beschuldigten gewesen sein soll. Weiter soll der Mann unter anderem in der Schweiz – genauer im Umfeld der An’Nur-Moschee – Menschen für den Jihad rekrutiert haben.

Die Winterthurer An'Nur-Moschee ist mittlerweile geschlossen.
Die Winterthurer An'Nur-Moschee ist mittlerweile geschlossen.
Keystone/Walter Bieri

Laut dem «Tages-Anzeiger» sind neun Männer und drei Jugendliche aus dem Umfeld der Moschee nach Syrien gereist, um sich mutmasslich dem dortigen Terrorregime anzuschliessen.

Inzwischen sind gemäss der Zeitung vier der Jihad-Reisenden tot, ein weiterer sitzt im Gefängnis. Andere befinden sich wieder in der Schweiz – auf freiem Fuss. Unter ihnen der 34-jährige  «Emir von Winterthur». Die Bundesanwaltschaft bezeichnet ihn als «Leitfigur der Salafisten» in der Schweiz.

Selbstmordattentate und Chemiewaffen

Laut der Anklage hat der Islamische Staat zum Zeitpunkt des Aufenthalts des «Emir» in Syrien «unzählige terroristische Aktivitäten» begangen – etwa gegen Zivilisten gerichtete Selbstmordattentate, der Einsatz von Chemiewaffen, sexuelle Gewalt gegen die Bevölkerung oder Exekutionen.

Was der Beschuldigte konkret getan hat, ist nicht abschliessend geklärt. Die Anklage ist sich aber sicher, dass der 34-Jährige bewaffnete Wachdienste und auch Kampfeinsätze geleistet habe, wofür er in Militärcamps ausgebildet worden sei.

Sexuelle Handlungen mit Kindern

Der zweite Beschuldigte ist 36 Jahre alt und wollte sich laut der Bundesanwaltschaft ebenfalls dem IS anschliessen. Allerdings sei der Mann in Mazedonien an seiner Reise nach Syrien gehindert worden.

Dem zweiten Beschuldigten wird die Beteiligung an einer kriminellen Organisation, das Besitzen von Gewaltdarstellungen und Pornografie sowie sexuelle Handlungen mit Kindern vorgeworfen. 

Die Bundesanwaltschaft geht davon aus, dass er mit einer damals noch 15-Jährigen intim geworden sei – was sie und er bestreiten. Die 15-Jährige soll sich zusammen mit ihrem Bruder radikalisiert haben. Kurz vor Weihnachten 2014 verschwanden die beiden und tauchten beim IS wieder auf.

Das Geschwisterpaar wurde nach Jugendstrafrecht zu bedingten Freiheitsstrafen von elf beziehungsweise zehn Monaten verurteilt. Der Bruder schien danach weiter Propaganda für den IS zu verbreiten. Ende Oktober 2019 wurde er deshalb erneut festgenommen. Erst vor wenigen Tagen ist er aus der Untersuchungshaft entlassen worden – unter strengsten Auflagen.

Angehörige des Geschwisterpaars werden am Prozess als Zeugen aussagen – ebenso der Bruder.

Was wir über die Beschuldigten wissen

Der «Tages-Anzeiger»-Journalist Kurt Pelda recherchiert seit Jahren im Umfeld der mutmasslichen Jihadisten. Laut ihm hat der erste Beschuldigte, der «Emir von Winterthur», italienische und bosnische Wurzeln. Er sei zum Islam konvertiert.

Der Familienvater ist laut Pelda der mutmasslich erste Jihadist im Winterthurer Netzwerk des IS. Nach seiner Rückkehr in die Schweiz habe er dank seines Status als «Kriegsheld» rasch an Ansehen gewonnen. Besonders beeindrucken lassen würden sich einige junge Männer und männliche Jugendliche, die zur informellen «Jugendgruppe» der An’Nur-Moschee gehören.

Laut der Bundesanwaltschaft fungiert der «Emir von Winterthur» als Leitwolf der Schweizer Salafistenszene. Zu Rekrutierungszwecken habe der Mann zusammen mit einem anderen Jihad-Reisenden – dieser ist vermutlich inzwischen in Syrien ums Leben gekommen – eine Kampfsportschule gegründet.

Als weiteres Rekrutierungszentrum soll die Koranverteilaktion «Lies!» gedient haben. Der 34-jährige Beschuldigte fungierte als Schweizer Chef des Projekts.

Über den zweiten Beschuldigten ist weniger bekannt. Der Mann mit schweizerischen und mazedonischen Wurzeln soll sich im Umfeld der Winterthurer An'Nur-Moschee aufgehalten und sich der Ideologie des IS hingegeben haben.

Laut der Bundesanwaltschaft diente die Koranverteilaktion «Lies!» zur Rekrutierung von IS-Kämpfern.
Laut der Bundesanwaltschaft diente die Koranverteilaktion «Lies!» zur Rekrutierung von IS-Kämpfern.
Keystone
Diese Strafe droht den beiden Männern

Noch ist nicht bekannt, welche Strafe die Bundesanwaltschaft fordert. Für die Beteiligung an einer kriminellen Organisation ist die Maximalstrafe auf fünf Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe festgelegt.

Der Tatbestand der Gewaltdarstellung wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. Die Strafe kann erhöht werden, wenn nicht nur Absatz 1, sondern auch Absatz 1bis berücksichtigt werden. Für diesen Absatz drohen zusätzlich ein Jahr Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe. Bei beiden Beschuldigten sind beide Absätze eingeklagt. 

Bei der Erfüllung des Tatbestandes sexuelle Handlungen mit Kindern droht eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe.

Mit zwischen drei und fünf Jahren Freiheitsstrafe wird der Tatbestand Pornografie bestraft. Anstelle der Freiheitsstrafe kann ein Gericht auch eine Geldstrafe aussprechen.

Sind die Beschuldigten geständig?

Laut dem «Tages-Anzeiger» sind die Beschuldigten nicht geständig. Der «Emir von Winterthur» soll in einer polizeilichen Einvernahme bestritten haben, Mitglied des IS gewesen zu sein.

Der Beschuldigte beteuere, er habe sich bei den eher gemässigten Rebellen der Freien Syrische Armee (FSA) und nicht im Gebiet des IS aufgehalten. Er behaupte ausserdem, dass der Zweck seiner Reise nach Syrien die Verteilung von Hilfsgütern gewesen sei.

Sind beide Männer auf freiem Fuss?

Der 34-Jährige, der sich im August vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona verantworten muss, wurde am 16. Februar 2016 festgenommen. Ein Jahr später wurde er aus der Haft entlassen – unter Auflagen.

So muss er sich etwa einer Begleitung durch den Dienst Gewaltschutz der Kantonspolizei Zürich unterziehen. Zudem muss der Beschuldigte den Behörden jederzeit Zugang zu den von ihm bewohnten Räumlichkeiten und benutzten Fahrzeugen sowie Informatikmitteln gewähren.

Der zweite Mann war bis zum jetzigen Zeitpunkt wegen den ihm vorgeworfenen Delikten nicht in Haft. Es sind auch keine Ersatzmassnahmen wie beim ersten Beschuldigten in Kraft.



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