Kriminalität 17-jähriger Täter wurde erstmals vernommen

SDA

2.11.2017 - 12:22

Flums SG

Zwei Tage nach der Gewalttat in Flums SG befinden sich weiterhin drei Opfer und der mutmassliche Täter im Spital. Die Polizei durchleuchtet derweil den 17-jährigen Lehrling und sein Umfeld, der am Sonntagabend sieben Personen mit einem Beil verletzte.

Die Einvernahme des Jugendlichen habe noch am Montagnachmittag stattgefunden, sagte Hanspeter Krüsi, Sprecher der Kantonspolizei St. Gallen, am Dienstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda.

Die Jugendanwaltschaft habe Untersuchungshaft angeordnet. Über die Aussagen des mutmasslichen Täters macht die Polizei keine Angaben. Der junge Mann ist nicht vorbestraft. Nun droht ihm eine Verurteilung wegen mehrfacher versuchter vorsätzlicher Tötung.

Das Wohnhaus in Flums, in dem der Lehrling mit seiner Mutter und ihrem Partner lebt, wurde durchsucht. "Der Beschuldigte und sein Umfeld werden in einem laufenden Strafverfahren sehr genau angeschaut", sagte Krüsi.

Dabei würden auch sein Handy und andere elektronische Geräte überprüft. Der "Blick" machte publik, dass der Teenager in einem sozialen Netzwerk in Russland mit einem eigenen Profil aktiv war.

Jugendlicher wollte nicht aufgeben

Eine 30-jährige Frau und ihr 35-jähriger Mann, die am Postplatz in Flums vom Angreifer verletzt wurden, liegen immer noch im Spital. Ihr Baby, das beim Angriff aus der Kinderwagen fiel, befindet sich in der Obhut von Angehörigen. Das Spital auch noch nicht verlassen konnte eine 21-jährige Frau, die bei der Tankstelle attackiert wurde, bevor der Täter gefasst werden konnte.

Die Polizei hatte zuerst versucht, den Jugendlichen zum Aufgeben zu bewegen. Als er nicht darauf reagierte, schossen sie auf ihn. Da die beteiligten Polizisten dabei Taser oder Schusswaffen einsetzten, könnte es gegen sie zu einem Strafverfahren kommen.

Dies ist aber nur der Fall, wenn die Anklagekammer die St. Galler Staatsanwaltschaft zu einer Untersuchung bemächtigt. Dieses Vorgehen sieht die Gesetzgebung in sämtlichen Fällen vor, wo darüber befunden werden muss, ob sich Mitarbeitende der Kantonsverwaltung allenfalls strafbar gemacht haben könnten.

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