Erhebliches Rückfallrisiko 20 Jahre Haft für Nachbarin-Mörder von Genf

sda/toko

22.11.2019 - 18:48

Die Genfer Polizei war von der Schuld des Angeklagten überzeugt und schleuste deswegen einen verdeckten Ermittler ins Gefängnis ein. (Archivbild)
Die Genfer Polizei war von der Schuld des Angeklagten überzeugt und schleuste deswegen einen verdeckten Ermittler ins Gefängnis ein. (Archivbild)
Source: Keystone/SALVATORE DI NOLFI

Das Genfer Appellationsgericht hat die erstinstanzliche Strafe bestätigt und einen Mann wegen Mordes an seiner betagten Nachbarin zu 20 Jahren Gefängnis und einer Verwahrung verurteilt — es bestehe erhebliches Rückfallrisiko.

Das Genfer Appellationsgericht hat einen Mann wegen Mordes an seiner betagten Nachbarin zu 20 Jahren Gefängnis und einer Verwahrung verurteilt. Die Richter bestätigten damit am Freitag die erstinstanzliche Strafe.

Die Staatsanwaltschaft hatte gegen das Urteil des Genfer Strafgerichtshof vom April 2019 Berufung eingelegt und eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert. Der Angeklagte, ein damals 53-jähriger Portugiese, hatte das Urteil angefochten und behauptet, es habe sich um einen Unfall gehandelt.

Die Richter folgten weder der Argumentation der einen noch der anderen Seite. Die Hypothese des Unfalls wurde abgelehnt, weil sie den Erkenntnissen und Beweisen der forensischen Polizei widerspricht. Dieser Fall ist deshalb speziell, weil die Polizei dabei einen verdeckten Ermittler einsetzte.

Polizist als Vertrauensperson

Die Staatsanwaltschaft war von der Schuld des Angeklagten überzeugt. Doch sie fand kein Blut am Tatort, und auch die Leiche blieb unauffindbar. Um den Täter zu überführen, schleuste sie einen Polizisten als Mithäftling ins Gefängnis ein. Damit bekam die Justiz die Informationen vom Angeklagten, der dem Ermittler allmählich sein Vertrauen schenkte.

Erst nach zwei Jahren ermöglichten die gesammelten Informationen, die sterblichen Überreste des Opfers zu finden. Der Angeklagte hatte die Leiche seiner Nachbarin im französischen Nantua vergraben. Eine Woche nach seinem Verbrechen war er in die Gegend zurückgekehrt, um die Überreste seines Opfers zu verbrennen.

Der Einsatz des Undercover-Agenten erlaubte es der Polizei auch herauszufinden, wie die Frau ermordet wurde. Der Angeklagte, der zur einzigen Bezugsperson des Opfers geworden war, lockte die Frau am 5. Februar 2015 in seine Wohnung, fesselte sie mit Handschellen, erdrosselte sie und raubte dann 40'000 Euro, die sie gerade erst von ihrem Konto abgehoben hatte.

Erhebliches Rückfallrisiko

Die Bankkarten des Opfers benutzte der mutmassliche Täter für Einkäufe und Bargeldbezüge. Auch wollte er damit den Anschein erwecken, das Opfer sei immer noch am Leben. Etwa 45'000 Euro fanden die Ermittler schliesslich im Haus seiner Schwester in Portugal.

Der Präsident des Appellationsgericht bezeichnete das Fehlverhalten des Angeklagten als äusserst schwerwiegend. Er hob auch das «völlig egoistische» Motiv dieses Verbrechens und die Grausamkeit des Täters hervor. Das Gericht folgte den Gutachten der Experten. Diese sind der Ansicht, dass beim Täter ein erhebliches Rückfallrisiko bestehe, weil er eine pathologische Beziehung zum Geld habe.


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