«Äusserst brutale Tat» Anklage und Verteidigung weitgehend einig nach Obdachlosen-Mord

fn, sda

12.4.2023 - 11:13

Ein 21-jähriger Schweizer steht heute vor dem Zürcher Bezirksgericht.
Ein 21-jähriger Schweizer steht heute vor dem Zürcher Bezirksgericht.
Archivbild: KEYSTONE

Ein heute 21-jähriger Mann muss sich vor dem Zürcher Bezirksgericht verantworten. Er soll einen Obdachlosen totgeprügelt haben.

Keystone-SDA, fn, sda

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Im September 2021 wurde ein Obdachloser in Zürich totgeprügelt.
  • Ein 21-Jähriger ist der Tat angeklagt.
  • Er soll den Obdachlosen auf dem Heimweg nach dem Ausgang getötet haben.

Im Prozess um den Mord an einem schlafenden Obdachlosen vor dem Zürcher Obergericht, haben Anklage und Verteidigung weitgehende Einigkeit gezeigt. Nur die Strafanträge lagen deutlich auseinander. Das Urteil wird am Nachmittag eröffnet.

Die Staatsanwältin forderte eine Freiheitsstrafe von 20 Jahren wegen Mordes und weiterer Delikte. Die Freiheitsstrafe soll zu Gunsten einer stationären Massnahme aufgeschoben werden. Diese hat kein festgesetztes Ende, die Entlassung hängt vom Behandlungserfolg ab. Im Volksmund wird sie deshalb «Kleine Verwahrung» genannt.

Auch der Verteidiger stufte die «äusserst brutale Tat» als Mord ein. Dafür und für die anderen angeklagten Delikte wie einfache Körperverletzung, Pornografie und dergleichen seien 12 Jahre Freiheitsentzug angemessen. Auch der Anwalt befürwortete eine stationäre Massnahme.

«Zu Tode gestampft und getreten»

Am frühen Morgen des 19. September 2021 befand sich der Schweizer auf dem Heimweg vom Ausgang. Als er auf einer Bank beim einem Gemeinschaftszentrum(GZ) in Zürich-Altstetten den schlafenden Obdachlosen in seinem Schlafsack auf einer Bank liegen sah, beschimpfte und attackierte er ihn unvermittelt. Er «stampfte und trat ihn zu Tode», sagte die Staatsanwältin.

Der Beschuldigte erklärte, er habe den Mann ausrauben wollen. Dieser habe aber kein Geld gehabt. Da sei er auf ihn los gegangen. Seine Gewaltorgie filmte er mit dem Handy, die Aufnahmen teilte er. Die extreme Gewalt erklärte er vor Gericht mit Alkohol- und Drogenkonsum.

Laut psychiatrischem Gutachten hat der Schweizer eine schwere Persönlichkeitsstörung mit dissozialen Zügen. Die Gutachterin attestierte ihm eine leicht verminderte Schuldfähigkeit. Die Rückfallgefahr sei gross. Sie lasse sich aber durch eine Therapie reduzieren.

Der Beschuldigte versicherte, wie leid ihm die «unentschuldbare Tat» tue. Er wünsche sich, dass er nach der Therapie dereinst als besserer Mensch herauskomme. Sein bisheriges Leben war von Gewalt, Alkohol und Drogen geprägt. Es sei gut, dass nun ein Schlussstrich gezogen werde.

Bereits früher mit Gewalttaten aufgefallen

Wie aus der Anklageschrift hervorgeht, war der junge Mann offenbar schon vor der Begegnung mit dem Obdachlosen höchst aggressiv. Auf seinem Weg vom Tram schlug er mit einem Ast bei einem parkierten Auto eine Scheibe ein und setzte einen Zeitungswagen und einen Abfallcontainer in Brand.

Schon früher war der junge Mann mit Gewalttaten aufgefallen. Laut Anklageschrift attackierte er im Mai 2021 beim Zürcher Hauptbahnhof einen Mann, von dem er zuvor eine Zigarette bekommen hatte. Mit einem zertrümmerten Wadenbein lag das Opfer mehrere Tage im Spital.

Die Staatsanwältin klagt den Beschuldigten zudem wegen Pornografie an. Die Ermittler fanden auf seinem Handy pornografische Bild- und Videodateien mit Kindern, Tieren und Gewalt.