Die Bundesanwaltschaft hat am Dienstag vor Bundesstrafgericht für den ehemaligen Fifa-Generalsekretär Jérôme Valcke und zwei Mitangeklagte teilbedingte Strafen zwischen 28 und 36 Monaten gefordert.
Ihnen werden unter anderem Urkundenfälschung und passive Bestechung vorgeworfen. Für Valcke forderte die Bundesanwaltschaft 36 Monate teilbedingt. Sein Fehlverhalten wiege schwer, sagte Staatsanwalt Joël Pahud. Allerdings habe Valcke einen persönlichen Preis für sein Fehlverhalten bezahlt: Nach der Fifa habe er keine Arbeit mehr gefunden.
Für Nasser Al-Khelaifi, den Präsidenten von Paris-St-Germain, forderte die Bundesanwaltschaft eine teilbedingte Strafe von 28 Monaten und für einen abwesenden griechischen Geschäftsmann 30 Monate teilbedingt.
Den drei Angeklagten wird qualifizierte ungetreue Geschäftsbesorgung und Anstiftung dazu, Urkundenfälschung und passive Bestechung vorgeworfen. Die Bundesanwaltschaft hatte das Verfahren bereits im März 2017 eröffnet.
Lange Reihe von Skandalen
Der zweite Fifa-Prozess ist Teil einer langen Reihe von Skandalen innerhalb der Fifa. Konkret geht es um die Vergabe von Fernsehrechten an mehreren Weltmeisterschaften und anderen Wettbewerben an Medienkonzerne, die von Al-Khelaifi und dem abwesenden Geschäftsmann vertreten werden. Valcke wird vorgeworfen, seinen Einfluss im Austausch gegen Vorteile ausgenutzt zu haben.
Im Gegensatz zu Valcke und Al-Khelaifi erschien der griechische Geschäftsmann nicht vor Gericht und machte Herzprobleme geltend. Das Bundesstrafgericht entschied, über den Mann in Abwesenheit zu urteilen.
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