Tötungsdelikt 58-Jährige soll in Lenzburg AG ihre Mutter getötet haben

ga, sda

21.11.2022 - 10:38

Die Kantonspolizei Aargau musste im September zu einem bislang in der Öffentlichkeit nicht bekannten Tötungsdelikt in Lenzburg AG ausrücken. Eine 58-jährige Frau soll ihre 92-jährige Mutter vorsätzlich getötet haben. (Symbolbild)
Die Kantonspolizei Aargau musste im September zu einem bislang in der Öffentlichkeit nicht bekannten Tötungsdelikt in Lenzburg AG ausrücken. Eine 58-jährige Frau soll ihre 92-jährige Mutter vorsätzlich getötet haben. (Symbolbild)
Keystone

Eine 58-jährige Frau sitzt im Kanton Aargau in Untersuchungshaft wegen des Verdachts auf vorsätzliche Tötung ihrer 92-jährigen Mutter. Die Beschuldigte leidet offenbar an einer paranoiden Schizophrenie, wie aus einem Urteil des Obergerichts hervorgeht.

Keystone-SDA, ga, sda

Die Justizbehörden informierten bislang nicht über das Anfang September in Lenzburg AG verübte Tötungsdelikt. Details zur Tat gehen aus einem am Montag publizierten Urteil des Aargauer Obergerichts zur Anordnung der Untersuchungshaft für die mutmassliche Täterin hervor.

Die Medienstelle der Oberstaatsanwaltschaft Aargau bestätigte auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA, dass die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau eine Strafuntersuchung gegen die 58-jährige Schweizerin wegen des Verdachts einer vorsätzlichen Tötung eröffnet habe.

Aufgrund des aktuellen Stands der Ermittlungen könnten derzeit keinerlei weitere Nachfragen beantwortet werden, hiess es. Die Staatsanwaltschaft werde zu gegebener Zeit aktiv kommunizieren.

Heftige Tritte gegen Mutter

Wie aus den Erwägungen des Obergerichts zur Untersuchungshaft hervorgeht, soll die Tochter bei einer Auseinandersetzung heftige Tritte gegen den Brustkorb ihrer betagten und bereits auf dem Boden liegenden Mutter verübt haben. Mutter und Tochter wohnten zusammen.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft verfügte das kantonale Zwangsmassnahmengericht für die 58-Jährige eine Untersuchungshaft für die Dauer von drei Monaten. Das Gericht sah eine Fluchtgefahr und eine ungünstige Prognose. Die Staatsanwaltschaft hatte im Falle einer Haftentlassung untragbar hohe Risiken für die öffentliche Sicherheit geltend gemacht.

Die Beschuldigte wehrte sich mit einer Beschwerde gegen die Untersuchungshaft. Das Obergericht hiess ihre Beschwerde nun teilweise gut. Die Frau wird aus der Untersuchungshaft entlassen – sobald sie einen Platz in einer offenen Institution zur ärztlichen und psychiatrischen Behandlung findet.