Alles gescannt, aber ... Aargauer fliegen mit Bschiss beim Self-Checkout auf

gbi

13.5.2022

Selbst ist der Kassierer: Self-Checkout-Station in einer Migros am Bahnhof Baden.
Selbst ist der Kassierer: Self-Checkout-Station in einer Migros am Bahnhof Baden.
Bild: Keystone

Die Einkäufe selber scannen, statt an der Kasse aufs Band zu legen: Self-Scanning liegt bei den Detailhändlern hoch im Kurs. Doch das System hat auch Lücken, zeigen Beispiele aus dem Aargau. 

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«Haben Sie alle Produkte erfasst?» Diese oder eine ähnliche Frage erscheint beim Self-Checkout jeweils vor dem Bezahlen auf dem Bildschirm. Ein 30-Jähriger aus dem Aargau konnte rein theoretisch jeweils auch mit «Ja» antworten, jedoch war das nur die halbe Wahrheit. Denn bevor er bezahlte, löschte er einzelne Produkte wieder raus. Dadurch erschlich er sich Waren im Wert von 130 Franken.

Insgesamt 14 Mal habe der Mann diesen Trick in verschiedenen Migros-Filialen angewandt, meldet das Aargauer Portal «Argovia Today». Weil er die Produkte erst gescannt hatte, galt das aber nicht als Diebstahl, sondern er beging einen «geringfügigen Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage», heisst es mit Verweis auf den Strafbefehl.

Gelohnt hat sich die krumme Tour am Ende doch nicht: Busse und Gebühren belaufen sich auf 1040 Franken – fast zehnmal so viel wie der erschlichene Warenwert.

Kein Einzelfall

Das Portal weiss auch von anderen dreisten Schlaumeiern im Aargau, die beim Self-Checkout in der Migros aufgeflogen sind. Eine 35-Jährige habe mit demselben Trick insgesamt Einkäufe im Wert von 190 Franken eingesackt. Weil sie immer in denselben zwei Filialen einkaufen ging, fiel die Aargauerin dem Sicherheitsdienst auf. Sie muss gemäss Bericht 1'000 Franken Strafe berappen.

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Der Migros ist dieser Trick bekannt, doch sei das Problem nicht allzu gravierend. «Die allergrösste Mehrheit unserer Kundinnen und Kunden ist vertrauenswürdig und ehrlich und nutzt die neuen Technologien zur Vereinfachung ihres Einkaufs», sagte Raphaël Wyss, Mediensprecher der Migros-Genossenschaft Aare, zu «Argovia Today».

Eine am Freitagnachmittag verschickte Anfrage von blue News ist bis zur Stunde noch unbeantwortet.

In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Self-Checkout der Migros heisst es: «Am Ende des Scan-Vorgangs bestätigt der Kunde die vollständige und rechtmässige Erfassung aller Artikel, die sich in seinem Einkaufswagen und/oder Einkaufskorb befinden, indem er der Frage ‹Alle Artikel vollständig und rechtmässig eingescannt?› zustimmt.»

Was beim Self-Checkout gilt

Die Möglichkeit, seine Einkäufe selber einzuscannen und zu bezahlen, ist bei den Detailhändlern auf dem Vormarsch. Dabei kann es sein, dass man sich einer Stichprobe stellen muss. Doch sollten Konsument*innen ihre Rechte kennen, findet die Stiftung für Konsumentenschutz.

Die Stiftung hat verschiedene Ratschläge zum Thema Self-Checkout zusammengestellt, einer davon lautet: «Wenn festgestellt wird, dass ein Artikel nicht aufgeführt ist: Sie müssen die Gelegenheit haben, sich zu äussern/zu erklären.» Ausserdem sollte man, wenn nicht eingescannte Produkte gefunden werden, nichts vorschnell unterzeichnen. «Denn es könnte sich dabei um ein Schuldeingeständnis handeln, mit welchem Sie erklären, dass Sie vorsätzlich gehandelt haben.»

Dass eine Kopie des Personalausweis erstellt werde, müsse man aber hinnehmen.