Trockenheit spitzt sich zu Absolutes Feuerverbot in fünf Zentralschweizer Kantonen

sda

30.7.2018

In den Kantonen Luzern, Schwyz, Obwalden, Nidwalden und Zug sind wegen der anhaltenden Trockenheit und der steigenden Waldbrandgefahr die Feuervorschriften verschärft worden. Ab sofort gelten in diesen Kantonen absolute Feuerverbote. Grilliert werden darf nur noch auf dem Gasgrill, Feuerwerke dürfen am 1. August nicht abgebrannt werden.

Mitte vergangener Woche hatten die Zentralschweizer Kantone das Entfachen von Feuer in Wäldern und Waldesnähe untersagt, am Montag haben bis auf Uri alle das Verbot verschärft: Es gilt neu ein absolutes Feuerverbot. Die Waldbrandgefahr nehme wegen der geringen Niederschläge und der hohen Temperaturen laufend zu, schreibt etwa die Gebäudeversicherung des Kantons Zug.

Damit ist es in den Kantonen Luzern, Schwyz, Obwalden, Nidwalden und Zug verboten, im Freien Feuer zu entfachen. Dies gilt für sämtliche offiziellen und inoffiziellen Feuerstellen, Feuerschalen, Holzkohle- und Einweggrills sowie Cheminées. Ausgenommen vom Verbot ist das Grillieren auf dem Gasgrill in Gärten und auf Balkonen. Die Kantone rufen aber auch hier zu besonderer Vorsicht auf. Bei starkem Wind soll auf das Benützen von Gasgrills verzichtet werden.

Auf seiner Waldbrand-Gefahren-Karte zeigt das Bundesamt für  Umwelt, wo überall ein Feuerverbot herrscht. In den schwarz markierten Kantonen gilt im Freien ein generelles Feuerverbot und in den grau markierten darf im Wald kein Feuer entfacht werden.
Auf seiner Waldbrand-Gefahren-Karte zeigt das Bundesamt für  Umwelt, wo überall ein Feuerverbot herrscht. In den schwarz markierten Kantonen gilt im Freien ein generelles Feuerverbot und in den grau markierten darf im Wald kein Feuer entfacht werden.
Bundesamt für Umwelt

Feuerwerksloser 1. August

Für den Nationalfeiertag bedeutet das Verbot, dass keine Feuerwerkskörper abgebrannt werden dürfen. Das Steigenlassen von Himmelslaternen ist ebenfalls untersagt. Vom Verbot ausgenommen sind nur polizeilich genehmigte Feuerwerke, die auf dem See und mit einem Abstand zum Ufer von mindestens 200 Meter abgefeuert werden.

Auch Raucherinnen und Raucher sind zu besonderer Vorsicht angehalten: Es ist aus Sicherheitsgründen verboten, brennende Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.

Anders als im Rest der Zentralschweiz ist die Situation im Kanton Uri. Dort wird das letzte Woche für den Wald und die waldnahen Gebiete erlassene Feuerverbot nicht verschärft, wie der Vorsteher des Amts für Forst und Jagd am Montag auf Anfrage sagte.

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