Prozess gegen 8 Personen Stromschlag tötete zwei Frauen am Bielersee

zc, sda

7.11.2023 - 06:01

Der Hafen von La Neuveville. (Archivbild)
Der Hafen von La Neuveville. (Archivbild)
Bild: Keystone/Peter Klaunzer

Acht Personen stehen ab dem heutigen Dienstag in Moutier BE vor Gericht. Sie sollen für den Unfall 2017 im Hafen von La Neuveville am Bielersee verantwortlich sein, bei dem zwei Frauen und ein Hund ums Leben kamen.

zc, sda

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Acht Personen stehen in Moutier BE im Zusammenhang mit einem tödlichen Unfall in La Neuveville im Mai 2017 vor Gericht.
  • Angeklagt sind die Personen, die den betroffenen Abschnitt der elektrischen Anlage installiert hatten sowie ehemalige Mitarbeitende der Gemeinde.
  • Sie sollen für den Unfall am Bielersee verantwortlich sein, bei dem zwei Frauen und ein Hund ums Leben kamen.
  • Der Hund hatte einen Zaun berührt und war darauf leblos ins Wasser gefallen. Seine Besitzerin tauchte ins Wasser, um das Tier hinauszuziehen, und erlitt dabei einen Stromschlag.
  • Eine Passantin, die helfen wollte, erlitt das gleiche Schicksal.
  • Der Unfall hatte landesweit für Aufsehen gesorgt.
  • Bei den Todesopfern handelt es sich um eine 24-jährige Frau aus dem Kanton Bern und eine 53-jährige Niederländerin, die im Kanton Bern wohnhaft war.

Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten fahrlässige Tötung vor. Drei von ihnen werden zudem der Verletzung von Bauvorschriften beschuldigt.

Ein Hund hatte am 15. Mai 2017 im Hafen von La Neuveville einen Zaun berührt und war darauf leblos ins Wasser gefallen. Seine Besitzerin tauchte ins Wasser, um das Tier hinauszuziehen, und erlitt dabei einen Stromschlag. Eine Passantin, die helfen wollte, erlitt das gleiche Schicksal.

Der Unfall hatte landesweit für Aufsehen gesorgt. Laut damaligen Polizeiangaben verspürten auch mehrere Personen einen Stromstoss, als sie den Opfern helfen wollten. Bei den Todesopfern handelt es sich um eine 24-jährige Frau aus dem Kanton Bern und eine 53-jährige Niederländern, die im Kanton Bern wohnhaft war.

Laut Staatsanwaltschaft hatte es ein Leck an der Stromversorgung gegeben, das durch ein beschädigtes Stromkabel an der Hafenabsperrung verursacht wurde. Der Strom sei dann über einen Steg in den See geleitet worden. Das Sicherheitssystem der elektrischen Anlage habe sich nicht automatisch ausgeschaltet.

Massnahmen unterlassen

Angeklagt sind zum einen die Personen, die den betroffenen Abschnitt der elektrischen Anlage installiert hatten. Zum anderen sind ehemalige Mitarbeitende der Gemeinde betroffen. Sie sollen das Sicherheitssystem der Anlage verändert haben, ohne dass zuvor alle notwendigen Massnahmen getroffen worden wären.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, die Vorsichtsregeln und geltenden Vorschriften nicht berücksichtigt zu haben: «Mit einer vorschriftsgemässen Kontrolle hätten mögliche Probleme an der elektrischen Anlage beziehungsweise an der 2016 vorgenommenen Erweiterung erkannt werden können.»

Das Regionalgericht Berner Jura-Seeland befasst sich an neun Verhandlungstagen mit dem komplexen Fall. Das Urteil soll am 6. Dezember verkündet werden.