Bundesstrafgericht Affäre Hochseeflotte: Strafuntersuchung gegen früheren Stabschef

SDA

28.2.2018 - 12:02

Die Bundesanwaltschaft führt eine Strafuntersuchung im Zusammenhang mit der Schweizer Hochseeflotte. (Archiv)
Die Bundesanwaltschaft führt eine Strafuntersuchung im Zusammenhang mit der Schweizer Hochseeflotte. (Archiv)
Source: KEYSTONE/AP dapd/AXEL HEIMKEN

Die Bundesanwaltschaft führt im Zusammenhang mit der angeschlagenen Schweizer Hochseeflotte eine Strafuntersuchung gegen den früheren Stabschef des Bundesamtes für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL). Dies geht aus einem Beschluss des Bundesstrafgerichts hervor.

Der Beschuldigte hatte gegen die Wiederaufnahme des Strafverfahrens eine Beschwerde eingelegt. Die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts in Bellinzona hält in einem am Mittwoch publizierten Entscheid fest, dass die Beschwerde nicht ausreichend begründet worden sei. Das Gericht hat sie deshalb abgewiesen.

Gemäss Beschluss des Bundesstrafgerichts hat der Direktor der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) im Juni 2016 bei der Bundesanwaltschaft eine Strafanzeige eingereicht. Es bestand der Verdacht, dass mit der Verlängerung einer Bürgschaft der Schweiz Delikte begangen worden seien.

Einen Monat später ergänzte die EFK ihre Anzeige. Eine Person wurde beschuldigt, falsche Angaben zum Kaufpreis eines Schiffes gemacht zu haben, womit sie einen Leistungsbetrug begangen haben soll.

Ungetreue Amtsführung

Ausserdem wurde dem früheren Stabschef ungetreue Amtsführung im Zusammenhang mit der Bewilligung von Stundungen der Amortisationen verbürgter Schiffe zugunsten einer Finanzierung nicht verbürgter Schiffe vorgeworfen.

Die Bundesanwaltschaft trat Ende Oktober 2016 nicht auf die Strafanzeige ein. Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) erstattete Mitte August 2017 jedoch ebenfalls Strafanzeige gegen den Ex-Stabschef. Sie reichte weitere Beweismittel ein und machte neue Tatsachen geltend.

Darauf basierend nahm die Bundesanwaltschaft das Strafverfahren wieder auf. Sie stützte sich dabei unter anderem auf einen Bericht der EFK vom April 2017 zur Administrativuntersuchung über die Gewährung und Begleitung von Bürgschaften für die Schweizer Hochseeflotte.

Die EFK stellte in ihrem Bericht Mängel bei der Aufsicht über die Hochseeflotte fest. Die Bürgschaft für die Schweizer Hochseeschiffe kostete den Bund über 200 Millionen Franken. Der Bund ist für Schiffe unter Schweizer Flagge Bürgschaften über insgesamt 770 Millionen Franken eingegangen.

(Beschluss BB.2017.208 vom 08.02.2018)

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