Wegen der Covid-19-Pandemie fallen die meisten offiziellen Feuerwerke am 1. August aus. Umso heftiger dürften es darum Private krachen lassen. Dabei können sie sich aber die Finger verbrennen und das Gehör schädigen.
Jedes Jahr um den Nationalfeiertag verletzen sich in der Schweiz gemäss Unfallstatistik 110 Menschen im Umgang mit Feuerwerk. Davon entfallen die meisten Verletzungen mit 37 Prozent auf Verbrennungen an den Händen und Fingern. 20 Prozent tragen einen Gehörschaden davon.
Beim Feuerwerk zünden befürchten die Beratungsstelle für Brandverhütung (BFB), die Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) und die Unfallversicherung Suva, dass es in diesem Jahr vermehrt zu brenzligen Situationen kommen könnte.
Bereits die Zündtemperatur einer Wunderkerze erreicht über 400 Grad. Wer Feuerwerk ablassen möchte, sollte sich deshalb beim Kauf vom Verkaufspersonal über den richtigen Umgang instruieren lassen und die Gebrauchsanweisung lesen.
Vorsichtsmassnahmen beachten
Von Eigenkreationen raten die Unfallfachleute dringend ab. Und Feuerwerke zusammen verbinden kann auch sehr gefährlich werden. Unbedingt müssten die Warn- und Anwendungshinweise auf der Packung beachtet werde. Zu Gebäuden, Getreidefeldern oder Waldrändern gilt ein Sicherheitsabstand von 40 bis 200 Metern, je nach Feuerwerk. Menschen dürfen nicht in der Nähe stehen.
Das Abfeuern aus Dachluken, Fenstern und Türen ist verboten. Die Altersangaben sind zu beachten und kleine Kinder sollten die Finger von Feuerwerk lassen. Grössere Kinder sind zu beaufsichtigen.
Vor dem Annähern an Blindgänger ist zehn Minuten zu warten, wieder angezündet werden dürfen sie nicht. Feuerwerk muss immer stabil stehen. Raketen dürfen nur aus im Boden verankerten Flaschen oder Röhren abgeschossen werden.
Feinstaub und Stress
Neben der Brandgefahr hat Feuerwerk unerwünschte Nebenwirkungen für die Umwelt. Gemäss einer Berechnung des Bundesamts für Polizei (Fedpol) wurden in den letzten zehn Jahren jährlich rund 1700 Tonnen Feuerwerkskörper in die Luft geschossen. Dabei entstehen rund 300 Tonnen Feinstaub, was rund zwei Prozent der jährlichen Feinstaubemissionen in der Schweiz entspricht.
Hohe Feinstaubkonzentrationen, wie sie wegen Feuerwerken gerade bei Windstille auftreten, können Atembeschwerden verursachen. Zudem stellt der Lärm eine grosse Belastung für Tiere dar. Feuerwerke sollten daher grundsätzlich zurückhaltend eingesetzt und nicht vor dem 1. August abgebrannt werden.
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