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Berufungsprozess U-Boot-Mörder Madsen scheitert mit Berufung

Peter Madsen findet im Berufungsprozess keine Gnade. Das Gericht belässt die lebenslange Gefängnisstrafe für den Mord an einer Journalistin auf seinem selbstgebauten U-Boot.
Der wegen Mordes in einem U-Boot verurteilte dänische Erfinder Peter Madsen ist mit seiner Berufung gescheitert. Das Gericht in Kopenhagen bestätigte am Mittwoch Madsens lebenslange Haftstrafe, die in Dänemark nicht zeitlich begrenzt ist.
Der 47-Jährige hatte laut Gericht im vergangenen Sommer die schwedische Journalistin Kim Wall in einem selbstgebauten U-Boot erst gefoltert, dann getötet und zerstückelt über Bord geworfen. Das Gericht ging von einem sexuellen Motiv aus.
Madsen wollte mit der Berufung eine zeitlich begrenzte Strafe erstreiten. Den Schuldspruch an sich akzeptierte er, obwohl er die grausame Tat nie zugegeben hat. Seine Anwältin hatte im Berufungsverfahren eine Haftstrafe zwischen 14 und 16 Jahren gefordert.
Der 47-Jährige hatte nach Überzeugung des Gerichts im August 2017 die 30-jährige Wall in seinem selbst gebauten U-Boot ermordet, ihre Leiche zerstückelt und die Teile mit Gewichten beschwert ins Meer geworfen. Vor Gericht hatte Madsen den Tod der Journalistin als Unfall dargestellt.
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