Gurtentragpflicht Anschnallen bitte – seit 30 Jahren gilt Pflicht auch auf Rücksitzen

cz, sda

7.8.2024 - 09:30

Erst seit 30 Jahren müssen Mitfahrende auf Rücksitzen von Personenwagen angeschnallt sein. (Symbolbild)
Erst seit 30 Jahren müssen Mitfahrende auf Rücksitzen von Personenwagen angeschnallt sein. (Symbolbild)
Keystone

Seit 30 Jahren gilt in der Schweiz die Gurtentragpflicht auch auf Rücksitzen von Autos. Aktuelle Daten der Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) und des Bundesamtes für Statistik bestätigen die Wirksamkeit der Massnahme zur Verkehrssicherheit.

Keystone-SDA, cz, sda

Einen Sicherheitsgurt verwenden heute laut BFU 96 Prozent der Personenwagenlenkenden, 95 Prozent der Beifahrerinnen und Beifahrer und 92 Prozent der Passagiere auf dem Rücksitz. Durch das Tragen von Sicherheitsgurten konnten in der Schweiz nach Angaben der BFU in den letzten zehn Jahren mehr als 5700 Schwerverletzte und rund 650 Getötete nach Verkehrsunfällen vermieden werden.

Wie effektiv Sicherheitsgurten sind, bestätigen auch die neusten BFS-Zahlen. Von den 2023 bei Unfällen getöteten Personen in Personenwagen trugen 6,6 Prozent keinen Gurt. 20,3 Prozent der nicht Angegurteten wurden schwer und 73 Prozent leicht verletzt.

Der Anteil der Verstorbenen, die sich an die Gurtentragpflicht hielten, lag hingegen nur bei 0,5 Prozent. Und nur 8 Prozent der Gurttragenden wurden schwer verletzt.