Zehn Jahre Fukushima Atomkatastrophe leitet Energiewende in der Schweiz ein

ed, sda

5.3.2021 - 04:31

Der Unfall im Atomkraftwerk im japanischen Fukushima vor zehn Jahren hat die Schweizer Energiewende eingeleitet. Der im Zuge der Katastrophe eingeleitete schrittweise Ausstieg aus der Kernenergie allerdings wird noch lange nicht vollzogen sein.

ed, sda

Der Unfall in Fukushima vom 11. März 2011 ist als folgenschwerster Reaktorunfall nach Tschernobyl in die Geschichte eingegangen. Er hatte auch für die Schweiz nachhaltige Folgen.

Schon drei Tage später hat die damalige Energieministerin Doris Leuthard (CVP) die 2008 von den Stromkonzernen eingereichten Gesuche für drei neue Atomkraftwerke (AKW) auf Eis gelegt. Am 25. Mai 2011 beschloss die Landesregierung dann offiziell den Ausstieg aus der Kernenergie.

Im Mai 2017 bestätigte das Volk den eingeschlagenen Weg: Es hiess die Energiestrategie 2050 und den damit vorgesehenen schrittweisen Ausstieg aus der Kernenergie gut. Bis anhin ist mit Mühleberg Ende 2019 allerdings erst ein Atomreaktor ausgeschaltet worden.

Die anderen vier AKW, Beznau I und II, Gösgen und Leibstadt dürften noch jahrelang Strom ins Netz liefern. Denn eine Laufzeitbeschränkung für die Schweizer AKW hatte das Stimmvolk im November 2016 abgelehnt.

Stresstest bestanden

Deshalb bleiben der Atomkraftwerke so lange am Netz, wie sie von der Aufsichtsbehörde, dem Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi), noch als sicher eingestuft werden.

Das Ensi hatte nach den Ereignissen in Fukushima Sofortmassnahmen und zusätzliche Überprüfungen zur Sicherheit der Schweizer Kernkraftwerke angeordnet. Die Schweizer AKW wurden auch dem sogenannten EU-Stresstest unterzogen. Dabei hat sich bestätigt, dass sie im internationalen Vergleich über eine hohe Sicherheit verfügten.

Aus dem EU-Stresstest – bei dem unter anderem die Frage im Vordergrund stand, ob europäische Kernanlagen extremen Erdbeben und Hochwasser standhalten – ergaben sich offene Punkte, zu denen das Ensi Nachforderungen an die Kernanlagen stellte. Dabei ging es etwa um die Überprüfung, inwiefern die Isolation des Reaktor-Containments Erdbeben standhält oder um mögliche Verstopfungen von Engpässen in Flüssen, die den Anlagen zur Kühlung dienen.

Alle geforderten Nachweise haben die Schweizer Kernkraftwerke gemäss der Aufsichtsbehörde in den Jahren nach 2011 erbracht. Daraus haben sich auch punktuelle Nachrüstungen ergeben, um die Sicherheitsmargen zu erhöhen. Erst Ende Februar hatten die Behörden und das Ensi neue Gefährdungsanalysen für die AKW Mühleberg BE, Gösgen SO und Beznau AG sowie das Paul Scherrer Institut in Villigen AG und die Stadt Olten SO vorgestellt.

Bei einem Extremhochwasser an der Aare, das durchschnittlich alle 100'000 Jahre vorkommt, würden demnach die Areale verschiedener Kernanlagen und anderer kritischer Infrastrukturen teils meterhoch überflutet. Für solche Extremhochwasserereignisse seien aber alle Kernkraftwerke bereits heute genügend vorbereitet, hiess es. Trotzdem sollen die Betreiber der Kernanlagen ihre Sicherheitsanalysen auf der Basis der neuen Studie überarbeiten.

AKW Beznau vor Bundesgericht

Neben der Hochwassergefahr sorgte in jüngster Vergangenheit auch die Erdbebensicherheit immer wieder für Kontroversen und ist auch Gegenstand eines laufenden Verfahrens vor dem Bundesgericht. Die Atomaufsichtsbehörde Ensi hatte nach dem Unfall im AKW in Fukushima im Jahr 2011 von der Axpo als Betreiberin des AKW Beznau einen Nachweis für die Erdbebensicherheit gefordert.

Die Axpo musste dabei belegen, dass die Strahlenbelastung um das Werk bei einem Erdbeben, wie es sich nur alle 10'000 Jahre ereignet, den Grenzwert von maximal 100 Millisievert nicht überschreitet. Das Ensi erachtete den Nachweis als ausreichend und korrekt. Gegen eine von der Aufsichtsbehörde Anfang 2017 erlassene Verfügung reichten 15 Privatpersonen mit Unterstützung von Umweltverbänden Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein.

Erst im Januar hat das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde der Privatpersonen abgewiesen. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) erachte die Erdbebensicherheit des AKW Beznau in Döttingen AG zurecht als gegeben, entschied das Gericht. Die Beschwerdeführer sind inzwischen ans Bundesgericht gelangt. Das Urteil ist noch ausstehend.