Prozess Basler Gericht beschliesst Verwahrung wegen Rückfallrisiko

scmi, sda

23.8.2024 - 14:09

Bei der Dreirosenanlage in Basel wurde im Dezember 2017 ein Obdachloser erstochen. Der Täter gilt als schuldunfähig und befindet sich in einer stationären Behandlung. (Archiv)
Bei der Dreirosenanlage in Basel wurde im Dezember 2017 ein Obdachloser erstochen. Der Täter gilt als schuldunfähig und befindet sich in einer stationären Behandlung. (Archiv)
Keystone

Das Basler Strafgericht hat am Freitag die Verwahrung für einen 28-jährigen Mann angeordnet. Der Täter hatte im Jahr 2017 in Basel einen Obdachlosen erstochen. Das Gericht erachte das Rückfallrisiko als sehr hoch, sagte der Gerichtspräsident bei der Urteilsbegründung.

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«Sie haben immer noch Fantasien, die sich auf Gewaltanwendungen beziehen», sagte er weiter. Er hege auch nach wie vor religiöse Wahnvorstellungen. Die Therapie verspreche keinen Erfolg.

Beim 28-jährigen Brasilianer wurde eine paranoide Schizophrenie diagnostiziert. Er befindet sich in den Universitären Psychiatrischen Kliniken (UPK). Dass ein Zusammenhang zwischen der Erkrankung und der Straftat besteht, sei gemäss forensischen Gutachten ausser Zweifel, sagte der Gerichtspräsident.