Justiz Baubehörde getäuscht

SDA

8.4.2020 - 12:02

Ein Luzerner Bauer hat sich selbst ein Ei gelegt: Er muss seinen illegalen Hühnerstall abreissen. (Symbobild)
Ein Luzerner Bauer hat sich selbst ein Ei gelegt: Er muss seinen illegalen Hühnerstall abreissen. (Symbobild)
Source: KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

Ein Luzerner Landwirt muss einen angeblichen Hühnerstall, in dem er sein Betriebsbüro untergebracht hat, abreissen. Das Luzerner Kantonsgericht kommt zum Schluss, dass der Bau illegal erstellt und nicht zonenkonform sei.

Der Landwirt hatte 2016 die Bewilligung erhalten, bei seinem Wagenschopf einen Hühnerstall anzubauen. Als das kommunale Bauamt ein Jahr später eine Kontrolle durchführte, stellte es fest, dass im Anbau kein Federvieh gackerte. Beim vermeintlichen Hühnerstall handelte es sich vielmehr um einen Büro- und Auftenthaltsraum.

Der Anbau sei mit Fenstern und einer Heizung für Wohnräume ausgestattet worden, teilte das Kantonsgericht am Mittwoch mit. Er verfüge zudem über einen Internetanschluss und eine Küche.

Der Bauer reichte ein nachträgliches Baubewilligungsgesuch für ein Betriebsbüro ein, blitzte aber bei der zuständigen kantonalen Dienststelle ab. Der Anbau sei nicht zonenkonform. Die Behörde verweigerte dem Landwirt auch eine Ausnahmebewilligung.

Das Kantonsgericht stützte diesen Entscheid. Der Landwirt hätte sein Betriebsbüro gut auf seinem Hof – etwa in einer fremdvermieteten Wohnung – oder in der nahegelegenen Bauzone unterbringen können, schreibt es in dem Urteil.

Hühnerhaltung nur vorgespiegelt

Das Kantonsgericht ist auch überzeugt, dass der Anbau nicht als Hühnerstall gebaut und danach umgenutzt worden sei. Die als Hühnerstall bewilligte Baute sei vielmehr als Aufenthaltsraum erstellt worden. Bei der Bauabnahme sei eine Hühnerhaltung nur vorgespiegelt worden.

Auch der zuständige Gemeinderat geht von einer mutwilligen Täuschung aus, wie dem Urteil zu entnehmen ist. Die Bilder der Nachkontrolle zeigten, dass Futtermittelsäcke angebracht worden seien, um die Anschlüsse für Heizung, Strom und Internet zu verdecken, hatte die Gemeindebehörde erklärt.

Das Kantonsgericht stützt folglich den Entscheid der Baubehörde, dass der Anbau innerhalb von sechs Monaten abgerissen werden müsse. Eine Umnutzung als Hühnerstall komme nicht in Frage, weil eine solche nie vorgesehen gewesen sei.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann beim Bundesgericht angefochten werden.

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