Prozess Bedingte Freiheitsstrafe für Kindestötung

SDA

15.10.2019 - 12:24

Das Kantonsgericht entschied wie die Vorinstanz – eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. (Archivbild)
Das Kantonsgericht entschied wie die Vorinstanz – eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. (Archivbild)
Source: Keystone/CHRISTIAN MERZ

Eine Mutter, die im Wallis ihr Baby erstickt hat, ist auch in zweiter Instanz zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte Berufung eingelegt und eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren wegen Mordes gefordert.

Das Walliser Kantonsgericht befand die zur Tatzeit 33-jährige Frau in seinem am Dienstag veröffentlichten Urteil, wie in erster Instanz das Bezirksgericht Siders, wegen Kindestötung für schuldig. Dieser Tatbestand komme zum Tragen, weil die Angeklagte bei der Tat noch unter dem Einfluss des Geburtsvorgans gestanden habe, urteilten die Richter.

Für Kindestötung sieht das Strafrecht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor. Für Mord beträgt die Mindeststrafe zehn Jahre.

Die Frau hatte nie bestritten, im Dezember 2015 ihr Kind getötet zu haben. Sie hatte die Schwangerschaft verheimlicht und das Baby ganz allein bei sich zuhause zur Welt gebracht. Nur wenige Stunden nach der Geburt steckte sie das Neugeborene in einen Plastiksack und entsorgte diesen bei einem Bahnhof in einem Abfallcontainer.

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