Fahrlässige TötungBedingte Geldstrafe für 82-Jährigen
SDA
9.5.2019 - 17:17
Das Bezirksgericht Lenzburg hat einen 82-jährigen Autolenker wegen fahrlässigen Tötung und des Fahrens ohne Berechtigung zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Der Rentner hatte im November 2017 einen Unfall verursacht, bei dem eine 19-jährige Frau getötet wurde.
Das Bezirksgericht Lenzburg hat einen 82-jährigen Autolenker der fahrlässigen Tötung und des Fahrens ohne Berechtigung schuldig gesprochen. Der Mann hatte im November 2017 in Lenzburg AG einen tödlichen Unfall mit einer 19-jährigen Fussgängerin verursacht.
Vom Vorwurf der Missachtung der signalisierten Höchstgeschwindigkeit sprach das Gericht den Mann frei. Es verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 300 Tagessätzen zu 200 Franken und einer Busse von 10'000 Franken.
Ohne Führerausweis am Steuer
Das Bezirksgericht begründete am Donnerstag das Urteil damit, dass der Mann ungebremst mit dem Opfer kollidiert sei. Nicht zweifellos nachgewiesen sei hingegen, dass der Lenker zu schnell gefahren sei.
Die Gerichtspräsidentin erörterte, dass eine Fussgängerin einen Fussgängerstreifen nicht überraschend betreten und so das Vortrittsrecht erzwingen dürfe. Jedoch müsse ein Autofahrer bei einem Fussgängerstreifen vorsichtig fahren. Dies gelte besonders in der Nähe einer Bushaltestelle.
Im konkreten Fall hätte der Autolenker die Frau sehen müssen. Der Fussgängerstreifen sei gut beleuchtet gewesen. Als die Frau den Fussgängerstreifen betreten habe, sei das Auto rund 44 Meter von ihr entfernt gewesen.
Gemäss Gerichtspräsidentin wäre es möglich gewesen, diesen tödlichen Unfall zu vermeiden. Bei genügender Aufmerksamkeit hätte der Beschuldigte reagieren und anhalten können.
Der Rentner war trotz Führerausweisentzugs am Steuer gesessen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Staatsanwalt forderte Gefängnisstrafe
Der Staatsanwalt hatte eine unbedingte Freiheitsstrafe von 15 Monaten gefordert, und zwar wegen fahrlässiger Tötung. Er verlangte auch eine Busse wegen Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit von 50 km/h.
Der Lenker habe auf die 250 Meter entfernte Lichtsignalanlage geschaut und so die junge Frau auf dem Fussgängerstreifen mit Insel übersehen. Der Vertreter der Privatklägerschaft forderte eine Verurteilung wegen vorsätzlicher Tötung.
Die Verteidigung des Rentners plädierte auf eine bedingte Geldstrafe wegen Fahrens trotz Entzugs des Führerausweises. Den Vorwurf der fahrlässigen Tötung anerkannte der Verteidiger nicht. Er bemängelte die Gutachten zur Fahrgeschwindigkeit des Mannes. Sein Mandant sei kein «empathieloser Verkehrsrowdy», hielt der Verteidiger fest. Dieser habe nach dem Unfall das Auto verkauft und einen Chauffeur angestellt.
Der 82-jährige Schweizer, der noch immer gelegentlich als Zahnarzt arbeitet, weigerte sich vor dem Bezirksgericht, irgendwelche Fragen zu beantworten. «Ich möchte mich für das Ereignis entschuldigen», sagte der adrett wirkende Rentner: «Es tut mir furchtbar leid.» Er habe die Frau einfach nicht gesehen. Er war vor Jahren in zwei Fällen wegen überhöhter Geschwindigkeit verurteilt worden.
Leicht angetrunken am Steuer
Das von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebene verkehrstechnische Gutachten zeigt, dass das Auto des Beschuldigten die Fussgängerin mit einer Geschwindigkeit von mindestens 58 Kilometer pro Stunde erfasst hatte.
Der Mann sei «in einer Art Blindflug» auf den Fussgängerstreifen zugefahren, sagte der Staatsanwalt. Die tödlich Kollision hätte vermieden werden können, wenn der Lenker besser aufgepasst hätte.
Der Lenker, der mit 0,2 Promille leicht angetrunken hinter dem Steuer sass, war am Abend des 6. November 2017 mit seinem Auto stadtauswärts auf der Hendschikerstrasse unterwegs. Es war dunkel, es regnete leicht und die Fahrbahn war nass.
Er prallte auf dem Fussgängerstreifen bei der Bushaltestelle Neuhofstrasse ungebremst in die 19-jährige Fussgängerin. Die junge Frau aus Slowenien wurde 19 Meter weit weg geschleudert.
Auf Mobiltelefon geschaut
Sie erlag später ihren schweren Verletzungen. Die dunkel gekleidete Frau hatte beim Überqueren des Fussgängerstreifens ihre Aufmerksamkeit auf das Mobiltelefon in ihrer Hand gerichtet und die Kopfhörer ausgesetzt, wie aus der Anklageschrift hervorgeht.
Die Frau war zuvor an der Haltestelle Neuhofstrasse aus dem Bus gestiegen und war dabei, den durch eine Verkehrsinsel unterteilten Fussgängerstreifen Richtung Schloss zu überqueren, als sie vom Fahrzeug erfasst wurde.
Eine Frau betrachtet bei Märjela die Eismassen des Aletschgletschers aus der Nähe. Der mächtigste Gletscher der Alpen ist Unesco-Weltkultuerbe – womöglich aber nicht mehr allzu lange. Wissenschaftler der ETH Zürich haben kürzlich simuliert, dass aufgrund der Klimaerwärmung zu Ende des Jahrhunderts wohl nur noch ein paar kleine Eisfelder von dem derzeit über 80 Quadratkilometer grossen Gletscher übrig sind.
Bild: Keystone
Im Kiental wurden rund 150 Alpaka-Tiere beim «Alpabzug» zurück ins Tal getrieben. Touristen in einem Bus fühlten sie wie in den südamerikanischen Anden.
Bild: Keystone
Ein Kalb hat auf der traditionellen Viehschau in Schwellbrunn wenig Lust auf aktive Teilnahme.
Bild: Keystone
Ob diese Rinder auf der Schwyzer Viehausstellung ganz besonders gut dastehen, erschliesst sich aus dieser Perspektive wohl nur dem Profi.
Bild: Keystone
Am Wochenende hat im freiburgischen Charmey das traditionelle Heuwagenrennen für Stimmung gesorgt. Der Anlass in dem Greyerzer Dorf findet seit 1972 jährlich zum Chilbi-Fest statt. Dazu werden alte Heukarren geschmückt und von verschiedenen Teams so schnell wie möglich durch das Dorf gezogen.
Bild: Keystone
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Bild: Keystone
Berufswunsch Nationalrätin? Ein Mädchen führt im Bundeshaus zumindest schonmal eine Sitzprobe durch. Am Samstag veranstaltete das Bundeshaus einen Tag der offenen Tür.
Bild: Keystone/Peter Schneider
Hoch hinauf geht es bei der Einweihung der neuen Kletterrouten am Sambuco-Staudamm bei Fusio am Ende des Val Lavizzara. Nun stehen Sportklettern insgesamt vier Routen zur Verfügung.
Bild: Keystone
Ein Lamborghini Veneno Roadster as dem Jahr 2014 war die grösste Attraktion bei der Versteigerung von zwei Dutzend Luxusautos, die von Genfer Behörden 2016 beschlagnahmt worden ewaren: Sie hatten dem Diktatorensohn Teodorín Obiang aus Äquatorialguinea gehört, dem Geldwäsche und Missmanagement öffentlicher Vermögen vorgeworfen worden war.
Bild: Keystone
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Bild: Keystone
Wahlplakate stehen in der Bundesgasse, am Donnerstag, 26. September 2019, in Bern. Am 20. Oktober 2019 finden die Parlamentswahlen statt.
Bild: Keystone
Klimastreik in Zürich am Freitag, 27. September 2019.
Bild: Keystone
In Saint-Maurice VS haben Archäologen im Zuge von Bauarbeiten einen Friedhof aus dem Hochmittelalter freigelegt, in dem bis zu 250 Menschen bestattet wurden.
Bild: Keystone
Auf der Kantonsstrasse T 332 bei Hemishofen ist der Anhängerzug eines Schaustellers ausser Kontrolle geraten. Ein mitgeführter Latrinenwagen kollidierte dabei mit einem Signalisationsmasten. Der Aufbau wurde bei der Kollision auseinandergerissen und zerschellte auf der Fahrbahn. Verletzt wurde niemand.
Bild: Handout Schaffhauser Polizei
Rund 100 Umweltaktivisten haben einen Trauermarsch zum geschmolzenen Pizol-Gletscher im Kanton St. Gallen gemacht. Mit der Aktion wollten sie auf die Bedrohung des Klimawandels aufmerksam machen.
Bild: Keystone
Bei der Kunstinstallation «Mirage Gstaad» werden die Besucher schon seit Längerem mit surreal anmutenden Bildern konfrontiert. Der Grund: Der US-Künstler Doug Aitken hat eine spiegelnde Gebäudeskulptur errichtet. Auch im Spätsommer ist das Werk ein visuell aussergewöhnliches Erlebnis.
Bild: KEYSTONE/Anthony Anex
In Lugano ist die «wopart – Work on Paper Fair» gestartet. Eine Kunstausstellung, die sich mit der Arbeit auf Papier beschäftigt.
Bild: KEYSTONE/Ti-Press/Pablo Gianinazzi
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Bild: KEYSTONE/Gian Ehrenzeller
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Bild: Keystone/dpa
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Bild: Kapo TG
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Bild: Keystone
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Bild: Keystone
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