Sie waren 9, 11 und 17 Jahre alt Belgien erlaubte Sterbehilfe bei drei Minderjährigen

dpa

9.8.2018

Natrium-Pentobarbital ist das Mittel, das in der Schweiz im Normalfall für den begleiteten Freitod verwendet wird (Archivbild).
Natrium-Pentobarbital ist das Mittel, das in der Schweiz im Normalfall für den begleiteten Freitod verwendet wird (Archivbild).
Keystone

Die gesetzlich erlaubte Sterbehilfe für Minderjährige in Belgien ist in den vergangenen beiden Jahren dreimal angewandt worden. Die drei Patienten hätten unter "unheilbaren und sehr schweren Erkrankungen" gelitten, die in kurzer Zeit zu ihrem Tod geführt hätten, geht aus dem Bericht der belgischen Sterbehilfe-Kommission hervor.

Die Betroffenen waren demnach neun, elf und 17 Jahre alt. Das belgische Sterbehilfe-Gesetz wurde 2014 auf Minderjährige ausgeweitet. 2016 wurde es das erste Mal angewendet.

Bereits seit 2002 ist in Belgien ein Sterbehilfe-Gesetz in Kraft, das als besonders liberal gilt. Es erlaubt Ärzten die Tötung auf Verlangen von erwachsenen, unheilbar kranken Patienten, sofern die Mediziner ihnen unerträgliche Leiden bescheinigen. Anfang 2014 dehnte das Parlament die Sterbehilfe auf Minderjährige aus.

Voraussetzung ist eine unheilbare Krankheit. Der junge Patient muss unter starken Schmerzen leiden, die kein Medikament lindern kann. Ein Psychologe muss bezeugen, dass er urteilsfähig ist und in der Lage, die Entscheidung zum Sterben zu fassen. Auch die Eltern müssen zustimmen.

Zwei der nun bekannt gewordenen Fälle stammen aus 2016, einer aus 2017. Dem Bericht zufolge litt einer der Patienten unter der unheilbaren Stoffwechselerkrankung Mukoviszidose. Ein weiterer hatte bösartige Tumore im Kopf, der Dritte die Duchenne-Muskeldystrophie, eine bestimmten Art des Muskelschwunds.

Obwohl nur wenige Kinder von der Gesetzesausweitung betroffen seien, bezeichnete die staatliche Sterbehilfe-Kommission sie als sinnvoll. So hätten auch Minderjährige in Bezug auf das Ende ihres Lebens die freie Wahl und ein Mitspracherecht. Über den bereits im Juli veröffentlichten Bericht der Kommission hatte am Mittwoch "Spiegel Online" berichtet, nachdem die "Washington Post" ihn aufgegriffen hatte.

Aktive Sterbehilfe ist in den meisten Ländern verboten. In der EU erlauben nur die Niederlande, Luxemburg und Belgien ausdrücklich die Tötung auf Verlangen. Die passive Sterbehilfe, der Abbruch lebenserhaltender Massnahmen, ist in zahlreichen Ländern erlaubt beziehungsweise wird geduldet. In der Schweiz ist die Sterbehilfe gesetzlich nicht geregelt. Erlaubt ist aber der assistierte Freitod. Suizidwillige Personen erhalten von einem Arzt eine tödliche Dosis eines Medikaments, sie müssen das Mittel aber selber einnehmen.

Zurück zur Startseite