Adelboden-Lenk Nach tödlichem Skiunfall: Bergbahnangestellter vor Gericht

SDA/tasc

27.1.2020 - 17:03

In Adelboden-Lenk verunglückte im Februar 2015 ein 13-jähriges Mädchen tödlich.
In Adelboden-Lenk verunglückte im Februar 2015 ein 13-jähriges Mädchen tödlich.
Bild: Keystone

Eine 13-jährige Skischülerin verunglückte 2015 in Adelboden tödlich. Laut Gericht hat das keine Folgen für ihren Skilehrer. Ein Bergbahnangestellter der Skiregion hingegen muss sich vor der Justiz verantworten.

Ein Bergbahnangestellter der Skiregion Adelboden-Lenk muss demnächst wegen eines tödlichen Unfalls einer 13-jährigen Skifahrerin vor Gericht. Nicht mehr im Visier der Justiz ist hingegen der Leiter der Skigruppe des verunfallten Mädchens aus dem Kanton Schwyz.

Wie einem am Montag veröffentlichten Bundesgerichtsurteil zu entnehmen ist, hat dieses eine Beschwerde gegen die Einstellung des Strafverfahrens gegen den Gruppenleiter abgewiesen. Die Eltern hatten diese Beschwerde eingereicht, nachdem das bernische Obergericht den Entscheid der Staatsanwaltschaft geschützt hatte.

Dem Bahnangestellten wird gemäss Bundesgericht vorgeworfen, pflichtwidrig und unvorsichtig unterlassen zu haben, einen Graben neben der markierten Piste beseitigen oder wirksam sichern zu lassen.

Wie der Informationsbeauftragte der bernischen Generalstaatsanwaltschaft, Christof Scheurer, am Montag auf Anfrage sagte, ist der Angestellte beim Regionalgericht in Thun angeklagt worden und das Verfahren dort hängig.

Folgenschwerer Aufprall

Das Mädchen aus dem Kanton Schwyz war am 26. Februar 2015 auf der Piste zwischen dem Luegli und Geils auf der Adelbodner Seite des Skigebiets Adelboden-Lenk unterwegs. Wie aus dem Bundesgerichtsurteil hervorgeht, fuhr es auf der letzten Abfahrt leicht neben der markierten Piste und stürzte kopfvoran in einen vom Schnee zugedeckten Bach.

Durch den Aufprall zerriss es dem Mädchen die Leber. Es blieb zudem mehrere Minuten lang kopfüber im tiefen und nassen Schnee respektive im Bachwasser liegen, bis es geborgen wurde. Nach der Einlieferung ins Spital verstarb es noch am gleichen Tag im Krankenhaus. (Bundesgerichtsurteil 6B_1036/2019 vom 16.1.20)

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